Geld zurück von der Versicherung?
Bahnbrechendes Urteil des BGH, vom 29.07.2009. Schadenersatzansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungen in Höhe von bis zu € 15 Mrd. in der Diskussion.
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
Die Veröffentlichung des Urteils LG Bamberg (Az 2 O 764/04, welches mit der Entscheidung des BGH vom 29.07.2009 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) rechtskräftig wurde, kann die deutschen Versicherungsunternehmen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt bis zu 15 Mrd. Euro kosten.
Kunden, die ihre Verträge statt im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung in Raten mit Zuschlag zahlen können sich u.U.. jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich.
Grundsätzlich fallen alle privaten Versicherungen unter die bislang weitgehend unbekannte Entscheidung des BGH. Betroffen sind insbesondere, Lebens- und Sachversicherung. Krankenversicherungen sind dagegen nicht von der Entscheidung erfasst.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen die effektiven Jahreszinsen anzugeben.
Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge grundsätzlich auch noch Jahre später zurückfordern. Die zuviel bezahlten Raten müssen zudem zu Gunsten des Versicherungsnehmers verzinst werden.
Wurden Kunden darüber hinaus bei vereinbarter Ratenzahlung nicht schriftlich über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, noch heute ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).
Das Hamburger Abendblatt berichte hierzu u.a.:
Die HUK hatte gegen das Urteil des LG Bamberg Berufung eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg recht (Az.: 3 U 35/06). Darauf zog die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor den BGH. In der mündlichen Verhandlung hat der BGH erkennen lassen, dass er der Auffassung des LG Bamberg folgt, sagt Lars Gatschke vom vzbv. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung erkannte die HUK das Urteil des LG Bamberg an. Die Versicherung verhinderte damit, dass sich der BGH in der Sache äußerte. Ein geschickter Schachzug der HUK. Da im Zusammenhang mit der Ratenzahlung auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte, hätte der Vertrag ggf. sogar rückabgewickelt werden. Davon sind möglicherweise selbst solche Verträge betroffen, die bereits gekündigt wurden.
Das wäre für die Versicherer verheerend. Der Schaden könnte dann bis zu 50 Milliarden Euro betragen, berichtet die Presse.
Auch in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 23./24.01.2010 wird das Urteil des BGH und des LG Bamberg ausführlich besprochen.
Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Rückforderungsansprüche und/oder Widerrufsrechte gegenüber ihrer Versicherungen zustehen, rät Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
Datum: 25.01.2010 - 16:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 155838
Anzahl Zeichen: 3401
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.01.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 618 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geld zurück von der Versicherung? "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Aufatmen bei einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte: Sie hatte bei einer betrügerischen Trading-Plattform namens Grandefex einen Betrag von über 327.000 Euro eingezahlt. Nunmehr hat die Mandantin das komplette Geld zuzüglich Zinsen zurückerhalten, so Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve
Sale-and-rent-back – Verkäufer erhält Auto zurück und kann Kaufpreis behalten ...
München, 13.11.2025. Das OLG Karlsruhe hat am 7. Oktober 2025 ein bemerkenswertes Urteil zu Sale-and-rent-back-Geschäftsmodellen, wie es bspw. von Pfando betrieben wird, gefällt. Es entschied, dass der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Bemerkenswert ist insbesondere, dass die Kläger de
Online-Sportwetten - EuGH verhandelt gegen Tipico C-530/24 ...
München, 24.09.2025. Es mag ein gutes Omen sein: Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht wurde am Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico verhandelt (Az. C-530/24). Der EuGH hat zwar noch keine Entscheidung getroffen, aber zwischen den Zei
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte
Mit Erfolg durch die Krise: Concentro Turnaround Investment Guide 2010 erhältlich ...
München/Nürnberg, 25. Januar 2010 Die in München und Nürnberg ansässige mittelstandsorientierte Beratungsgesellschaft Concentro Management AG hat den Concentro Turnaround Investment Guide (TIG) 2010 herausgebracht, der von nun an über Concentro direkt und den ausgewählten Fachbuchhandel zu e
Startschuss für BMWi-Initiative 'Gründerland Deutschland' ...
Bundeswirtschaftsminister Brüderle und Wirtschaftsverbände wollen Gründungskultur in Deutschland stärken Heute haben der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, und die Spitzenvertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), des Zentralverbands des
Bell Micro wird wieder an der Nasdaq gehandelt - VAD erfüllte alle Auflagen für das Relisting an der Technologiebörse ...
Neubiberg/Lorsch, 25. Januar 2010. Die Technologiebörse Nasdaq hat dem Antrag des Value-Added-Distributors Bell Microproducts auf Relisting seines Aktienkapitals zugestimmt. Wenn heute, am 25. Januar 2010, der Nasdaq Global Market öffnet, wird der Handel mit den Bell-Aktien unter dem Börsenkür
Neues Angebot erleichtert Mittelstand den Einstieg in die Cloud ...
IBM liefert Infrastruktur und Hosting für GROUP Live/ IBM Lotus Software und DB2 auf der Plattform als SaaS-Lösung verfügbar Frankfurt/Stuttgart/Berlin - IBM liefert die technische Infrastruktur für GROUP Live, das "Platform as a Service"- Angebot (PaaS) der GROUP Business Softwar




