Ein "Fall" für Rechtsanwälte, technische Redakteure und Übersetzer

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ID: 1559538

VERSUCHEN SIE NICHT ...



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(firmenpresse) - In einer vorliegenden Bedienungsanleitung steht (Zitat): "Versuchen Sie nicht das Gerät zu öffnen." Es folgt die Übersetzung ins Englische, womöglich war Englisch jedoch die Ausgangssprache: "Don´t try to open the device."

Der Benutzer oder Eigentümer dieses Geräts VERSUCHT es nicht zu öffnen, sondern er öffnet es einfach!? Was dann?

Ein Leser dieses kurzen Beitrags fragt: "Geht nicht jeder Tat ein, wenn auch minimaler Versuch voraus?"

Roman Trateschki PREMIUM - 06.12.2017, 10:12 - antwortet:
Gute Frage, denn wir wissen, was gemeint ist, wenn wir die Materie mindestens ungefähr kennen und wollend logisch denken. Wir alle kennen aber auch die für oder aus z. B. USA stammenden Anleitungen, wo gern geschrieben steht, dass man die Verpackungstüte nicht über den Kopf ziehen darf, da sonst die Erstickungsgefahr drohe ...

Stellen sich Ihnen auch solche und ähnliche Fragen, die eine direkte oder mögliche Gefahr darstellen?



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Bereitgestellt von Benutzer: RoT
Datum: 06.12.2017 - 12:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1559538
Anzahl Zeichen: 1043

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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.12.2017
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