Studie: DSGVO birgt große Nachteile für kleine Unternehmen
ID: 1560008
"Datensicherheit in der Cloud" bremsen horrende Strafsummen und
strikte Richtlinien die Entwicklung deutscher Unternehmen aus
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden durch die
strikten Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber
größerer Firmen benachteiligt. Das ist zumindest die Meinung von 94
Prozent der Besucher der IT-Security Messe it-sa in Nürnberg. Sie
wurden im Rahmen der Umfrage "Datensicherheit in der Cloud" im
Auftrag der TeamDrive Systems GmbH um ihre Meinung gebeten. "Kleinere
Unternehmen mussten sich bisher kaum mit dem Thema Datensicherheit in
seiner ganzen Tiefe auseinandersetzen. Bei wenigen Mitarbeitern wird
oft noch nicht einmal ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt. Mit der
DSGVO und den hohen Strafsummen bei festgestelltem Vergehen ändert
sich dieser Status quo gravierend - und kostet junge Firmen eventuell
sogar ihre Existenz", warnt Volker Oboda, Geschäftsführer von
TeamDrive.
DSGVO tritt mit strikten Richtlinien auf die Bremse
Die Umfrage "Datensicherheit in der Cloud" zeigt deutlich die
Befürchtung, dass die strikten Richtlinien der
Datenschutzgrundverordnung die Unternehmensentwicklung stark
ausbremsen könnten. 78 Prozent vermuten, dass die wirtschaftliche
Wachstumskurve in Zukunft deutlich langsamer ansteigen wird. 77
Prozent gehen davon aus, dass Flexibilität und Effizienz in
Unternehmen durch die große Menge an Vorschriften stark minimiert
werden. "Firmen müssen im Hinblick auf die Datensicherheit vieles
berücksichtigen. Damit diese Themen auf die Arbeitskraft keinen
Einfluss haben, tun Unternehmen gut daran, das Thema Datensicherheit
einem externen Dienstleister zu überlassen. Nur so können Ruhe und
Sicherheit wieder in das Tagesgeschäft einkehren", so Oboda.
Enorm hohe Strafen gehen an die Substanz
Vor allem die enorm hohen finanziellen Strafen, die durch die
DSGVO möglich werden, sind bei den Befragten Thema. Dabei loben 79
Prozent die frappierend hohen Geldstrafen, die mit einem Verstoß
gegen die DSGVO anfallen könnten. Sie gehen davon aus, dass viele
Firmen nur durch diese Abschreckung den sicheren Umgang mit
personenbezogenen Daten ernst nehmen würden. Trotz diesem Zugewinn an
Aufmerksamkeit gibt es aber auch Zweifel: So sehen 63 Prozent der
Prozent die möglichen Höhen der Strafsummen als überzogen. 26 Prozent
stimmen dieser Annahme immer noch teilweise zu.
Konzentrierte Beratungsgespräche können wichtige Informationen
dazu geben, wie Strafzahlungen vermieden und Richtlinien der DSGVO
verlässlich eingehalten werden können. Erste Informationen sowie die
Möglichkeit zum Beratungsgespräch finden Unternehmen unter
https://www.teamdrive.com/de/.
TeamDrive gilt als die "sicherste Sync&Share-Software der Welt
made in Germany" für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von
Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem.
Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht.
Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die
gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann -
weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten
entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit
wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen
Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen
sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen
Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und
iOS.
Pressekontakt:
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50,
22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet:
www.teamdrive.com
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611 / 973150,
E-Mail: team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de
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Datum: 07.12.2017 - 10:50 Uhr
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