RNZ: Zweierlei Maß
ID: 1560324
VW-Manager Schmidt
Es ist ein ungewöhnlich hartes Urteil. Sieben Jahre muss der
VW-Manager Oliver Schmidt in Haft und 400.000 Dollar bezahlen. Es ist
die Höchststrafe - obwohl der Deutsche mit den Ermittlern kooperierte
und dadurch auf ein geringeres Strafmaß hoffte. Doch das
amerikanische Gericht wollte ganz offensichtlich ein Exempel
statuieren. Der Ärger über monatelange Täuschungsversuche der
VW-Manager spielte hier wohl ebenso eine Rolle, wie der Versuch der
Abschreckung, damit derartige Betrügereien in Zukunft nicht mehr
vorkommen. Keine Frage: Es trifft mit Oliver Schmidt keinen
Unschuldigen. Er war aktiv an den Tricksereien des Autobauers in der
Dieselaffäre beteiligt. Es bleibt jedoch die Frage, ob das Urteil
ähnlich scharf ausgefallen wäre, wenn die Vorwürfe einen
amerikanischen Konzern getroffen hätten. Auf einem anderen Blatt
steht die unverständliche Untätigkeit der deutschen Justiz im
Dieselskandal und das Entgegenkommen der Bundesregierung gegenüber
den Autobauern - das letztlich zu Lasten der Verbraucher geht. Denn
während VW in den USA Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe
akzeptierte, werden deutsche Kunden mit einem Software-Update
abgespeist. Und Anklagen gegen die zuständigen Manager sind noch
nicht einmal formuliert.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
Original-Content von: Rhein-Neckar-Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.12.2017 - 19:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1560324
Anzahl Zeichen: 1690
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Heidelberg
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 224 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RNZ: Zweierlei Maß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rhein-Neckar-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).