Unsichere Rechtslage bei Online-Videorekordern
Nutzer bewegen sich in rechtlicher Grauzone
Wer in den 80er Jahren einen Videorekorder (www.auvito.de/videorecorder/8345/kategorie.html) programmieren konnte, war erhaben über die Zeitpläne der Rundfunkanstalten. Heute besitzen Fernsehjunkies entweder einen teuren Festplattenrekorder oder sie nutzen die Möglichkeiten der Computer für sich. Dienstleister wie der OnlineTVRecorder, Shift.tv oder Save.tv bieten ihren Kunden die ortsunabhängige Programmierung eines virtuellen Videorekorders an. So ist es möglich, schnell vom Büro aus eine Aufnahme zu programmieren, wenn der Feierabend später liegt als geplant. Zudem bieten sie ein breites Spektrum an Programmen an und ermöglichen das Aufzeichnen mehrerer Sendungen zur gleichen Zeit.
Aller Vorteile zum Trotz gibt es jedoch auch Nachteile. So befinden sich viele Anbieter in juristischen Streit mit den Fernsehsendern, die ihre Rechte bedroht sehen. Grundsätzlich machen Nutzer sich nicht strafbar, da sie das Angebot lediglich nutzen, nicht aber zur Verfügung stellen. Wer allerdings ein Abo abschließt, läuft Gefahr, im Falle einer gerichtlich angeordneten Abschaltung eines Dienstes im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre zu schauen.
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Lisa Neumann
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Datum: 26.01.2010 - 11:22 Uhr
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Freigabedatum: 26.01.2010
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