Kölnische Rundschau: Kölner U-Bahn fährt nicht vor 2026
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im Jahr 2026 in Betrieb gehen können. Dies ist nach Informationen der
Kölnischen Rundschau im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe
mitgeteilt worden. Damit verzögert sich die Inbetriebnahme um weitere
drei Jahre. Vor allem die sich immer weiter hinziehende
Beweissicherung an der Einsturzstelle des Stadtarchivs am Waidmarkt
sei dafür verantwortlich. Bevor der Gutachter seine Arbeiten beendet
hat, kann das Kreuzungsbauwerk in der Mitte der Neubaustrecke nicht
saniert werden. Bei den Arbeiten zur Kölner U-Bahn war 2009 das
Stadtarchiv eingestürzt. Derzeit fahren die Bahnen auf der neuen
Strecke von beiden Seiten nur bis kurz vor die Unglücksstelle. Der
vom Landgericht beauftragte Gutachter hat in den vergangenen Jahren
mit Tauchern in einem von ihm erbauten Schacht schichtweise Erdproben
bis zu einer Tiefe von etwa 28 Metern genommen, um die
Einsturzursache zu finden. Ein Loch in der Baugrubenabdichtung ist
gefunden worden. Ob dies jedoch die alleinige Einsturzursache ist,
will der Gutachter nach Rundschau-Informationen durch eine noch
tiefer gehende Untersuchung klären: In etwa 30 Metern Tiefe befindet
sich eine dünne Braunkohleschicht. Die war nach Probebohrungen
bislang als intakt bewertet worden, der Gutachter will sie nun
eingehender prüfen. Die Schlitzwände, die die Baugrube umgeben und
von Grundwasser frei halten sollten, gehen durch die
Braunkohle-Schicht hindurch. Sollte es einen hydraulischen
Grundbruch - also einen unterirdischen Erdrutsch unter der
Schlitzwand - gegeben haben, müsste die Kohleschicht zerstört sein.
Für den Strafprozess, der Mitte Januar beginnt, ist im Auftrag der
Staatsanwaltschaft bereits ein Gutachten erstellt worden, das die
Beweiserhebung bis zum Frühjahr 2017 ausgewertet hat. Die Eröffnung
des Prozesses ist durch die neuerliche Verzögerung nicht gefährdet.
Sechs Angeklagte müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und
Baugefährdung verantworten. In einem nicht terminierten Zivilprozess
versucht die Stadt Köln den mit 1,2 Milliarden Euro bezifferten
Schaden zu erstreiten. Die Verjährung ist anders als beim
Strafprozess ausgesetzt.
Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Jens Meifert
Telefon: 0221-1632-498
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Datum: 11.12.2017 - 20:20 Uhr
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