NABU kritisiert Verschiebung der Neonikotinoid-Entscheidung auf EU-Ebene
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insektenschädlichen Neonikotinoide EU-weit weiterhin erlaubt sind.
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hatten sich am gestrigen Dienstag
nicht auf ein Ende der ökologisch hoch bedenklichen Wirkstoffe
Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam verständigen können.
Stattdessen vertagte der Ausschuss für Pestizide die Abstimmung auf
Mitte März 2018.
"Statt das notwendige, schnelle Ende der Insektengifte
einzuläuten, schiebt die Kommission die Entscheidung weiter auf die
lange Bank. Das ist ein gefährliches Spiel auf Zeit. Auch
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat sich gestern - nach seinem
Glyphosat-Alleingang - erneut als Handlanger der Agrarchemie
präsentiert. Dabei ist die Faktenlage klar: Neonikotinoide sind
hochgradig gefährlich für Insekten, Fledermäuse und Vögel. Wie ein
unsichtbarer Feind haben sie sich in der Umwelt ausgebreitet. Um das
Insektensterben aufzuhalten, müssen alle Neonikotinoide
schnellstmöglich verboten werden", forderte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hatte darauf verwiesen,
zunächst eine erneute Risikobewertung durch die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abwarten zu wollen. Diese soll im
Februar vorliegen. Dabei ist die Faktenlage eindeutig: Eine Fülle
wissenschaftlicher Studien weist schädliche Auswirkungen auf
zahlreiche Insektenarten nach. Auch das Zugverhalten von
Singvogelarten wird durch die Einnahme gebeizten Saatguts massiv
gestört und Fledermäuse können sich räumlich weniger gut erinnern und
orientieren.
Die EU-Kommission hatte bereits Anfang 2017 ein Komplett-Verbot
der drei Wirkstoffe vorgeschlagen - wobei deren Anwendung unter Glas
weiterhin erlaubt sein sollte. Der NABU begrüßt die Verbote, fordert
jedoch ein ausnahmsloses Verbot aller Neonikotinoide. Denn trotz
eines seit 2013 geltenden Teilverbotes bleibt die eingesetzte Menge
EU-weit hoch. Ein Grund sind die großzügig verteilten
Sondergenehmigungen: Zwischen 2014 und 2016 wurden über 60 Ausnahmen
bewilligt. Auch in Deutschland werden trotz des Teilverbots jährlich
rund 200 Tonnen Neonikotionoide auf die Felder gebracht. Hierzulande
sind neben den drei genannten Wirkstoffen auch Acetamiprid und
Thiacloprid erlaubt.
Weitere Informationen zu Neonikotinoiden und der Allianz "Save the
Bees Coalition", die sich für ein EU-weites Verbot einsetzt:
http://ots.de/6ZhOD
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Datum: 13.12.2017 - 13:16 Uhr
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