Jobcenter: Zurück auf Anfang
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Jobcenter: Zurück auf Anfang
Wo bisher Arbeitsgemeinschaften aus Kommune und Agentur fuer Arbeit Leistungen aus einer Hand erbringen, soll kuenftig das Prinzip von zwei Leistungen unter einem Dach gelten. Das urspruengliche Anliegen der Arbeitsmarktreform, naemlich Leistungen aus einer Hand zu erbringen, wird damit aufgegeben.
Ganzheitliche Leistungen gehoeren damit ab 2011 der Vergangenheit an. Auch eine noch so intensive Kooperation aendert nichts daran, dass kuenftig zwei Bescheide erstellt werden muessen. Im Zweifelsfalle bedeutet das fuer Arbeitsuchende, dass sie zwei Ansprechpartner haben. Das ist eine Schoenwetter-Veranstaltung, die nicht praktikabel ist. Das Organisationschaos ist vorprogrammiert und komplizierte Abstimmungsprozesse die Folge. Da helfen auch alle Appelle an freiwillige Kooperation und gute Zusammenarbeit wenig.
Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Regelungen aller Wahrscheinlichkeit nach gegen das Grundgesetz verstossen. Professor Dr. Joachim Wieland geht davon aus, dass die getrennte Wahrnehmung der Aufgaben durch Kommune und Agentur fuer Arbeit gegen das Grundrecht auf Gewaehrleistung des Existenzminimums verstoesst. Aber nicht nur die getrennte Aufgabenwahrnehmung scheint grundgesetzwidrig zu sein. Auch die Optionskommunen werden vor das Kanonenrohr geschoben. Die Mehrheit der Verfassungsjuristen und auch die Verfassungsressorts haben Zweifel, dass die geplante Entfristung der Optionskommunen ohne Grundgesetzaenderung moeglich ist. Damit ist die naechste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vorprogrammiert. Die Unsicherheit fuer Arbeitsuchende und Mitarbeiter geht dann in die naechste Runde. Eine gute Unterstuetzung wieder in Arbeit zu kommen gelingt so nicht.
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Datum: 26.01.2010 - 15:36 Uhr
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