Kleinreparaturen - Wer wofür zahlen muss
Wann eine Kleinreparaturklausel wirksam ist
Wer wofür zahlen muss: Geht etwas in der Immobilie durch normalen Verschleiß kaputt, muss es der Vermieter reparieren. Hat hingegen der Mieter einen Schaden selbst verursacht oder Gegenstände selbst eingebaut, muss er bezahlen.
Ausnahme: Beide Seiten können im Mietvertrag über eine Klausel vereinbaren, dass der Mieter die Reparaturkosten für Kleinreparaturen übernimmt.
Wann eine Kleinreparaturklausel wirksam ist: wenn es sich um die Reparatur von Gegenständen handelt, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Diese Gegenstände sollten in der Klausel genau aufgeführt werden, z. B. Installationsgegenstände wie Wasserhähne, Ventile, Steckdosen oder Lichtschalter, nicht aber z. B. im Mauerwerk verlegte elektrische Leitungen. Der Mieter kann dann Verschleiß- und Alterungserscheinungen durch seinen schonenden Umgang mit der Mietsache hinauszögern.
Weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Klausel ist das Festlegen der Höchstgrenze für die Reparaturkosten. In Bayern gilt eine Höchstgrenze von 125 Euro pro Einzelreparatur. In den anderen Bundesländern werden von der herrschenden Rechtsprechung derzeit 75 Euro bis 125 Euro je Einzelreparatur als angemessen angesehen.
Das sollten Vermieter wissen: Der Mieter muss die Kosten für Kleinreparaturen nur dann erstatten, wenn die Rechnung inklusive Anfahrtskosten und Mehrwertsteuer die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze nicht übersteigt. Liegt die Rechnungssumme über der Grenze, muss der Vermieter diese komplett zahlen. Eine anteilige Kostenübernahme des Vermieters ist dann unzulässig.
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Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
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Ruffinistraße 26, 80637 München
Datum: 15.12.2017 - 07:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Christina Vollmer
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München
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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