Rheinische Post: Bundesdatenschutzbeauftragte sperrt sich gegen mögliche bundesweite Einführung automatischer Gesichtserkennung
ID: 1563259
sieht derzeit keine rechtliche Grundlage für den Plan von
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), automatische
Gesichtserkennung von Menschen auf Bahnhöfen und Flughäfen
flächendeckend einzuführen. In Bezug auf ein Pilotprojekt, in dem der
Abgleich von Fotos mit Polizei-Dateien getestet wird, sagte Voßhoff
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe):
"Der Echtbetrieb unter Rückgriff auf polizeiliche Datenbanken wäre
ohne eine neue Rechtsgrundlage eine erhebliche Verletzung
datenschutzrechtlicher Vorschriften." Ferner würde eine automatische
Gesichtserkennung den ohnehin schon bestehenden Grundrechtseingriff
durch Videoüberwachung erheblich steigern. Die Legitimation der
Gesichtserkennung über bestehende Vorschriften "ist daher nicht
möglich", sagte Voßhoff. Hintergrund ist die Ankündigung de
Maizières, die Technik zur automatischen Gesichtserkennung bundesweit
einführen zu wollen, wenn ein bis Juli 2018 verlängerter Test am
Berliner Bahnhof Südkreuz erfolgreich verläuft.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.12.2017 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1563259
Anzahl Zeichen: 1394
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 220 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Bundesdatenschutzbeauftragte sperrt sich gegen mögliche bundesweite Einführung automatischer Gesichtserkennung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).