Erhöhen Provisionen das Elterngeld-

Erhöhen Provisionen das Elterngeld-

ID: 1564271

ARAG Expertenüber ein aktuelles Urteil



(LifePR) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 14. Dezember 2017 in Abweichung zu seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, das Elterngeld nur dann erhöhen können, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld laut ARAG Experten nicht.

Der Kläger bekam im Jahr vor der Geburt seines Kindes am 20. Januar 2015 aus seiner Beschäftigung als Berater neben einem monatlich gleichbleibenden Gehalt im Oktober und Dezember 2014 quartalsweise gezahlte Prämien ("Quartalsprovisionen"). Seine Gehaltsmitteilungen wiesen die Prämien als sonstige Bezüge im lohnsteuerrechtlichen Sinne aus. Beim Elterngeld wurden diese Quartalsprovisionen nicht berücksichtigt. Dagegen wandte sich der Kläger und berief sich auf die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Thema. Danach waren regelmäßige, mehrmals im Jahr zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte Provisionen elterngeldrechtlich nicht anders zu behandeln als das Grundgehalt ? selbst dann, wenn der Arbeitgeber sie fälschlicherweise als sonstige Bezüge einordnete.

Inzwischen hat der Gesetzgeber die maßgebliche Vorschrift im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) aber geändert. Provisionen, die nach dem Arbeitsvertrag nicht laufend gezahlt werden und daher als sonstige Bezüge zur Lohnsteuer zu melden sind, werden danach bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Weil im Falle des Klägers die Provisionen nicht laufend, sondern nur quartalsweise gezahlt wurden, hat das BSG die Klage unter Berufung auf die gesetzliche Regelung abgewiesen (Az.: B 10 EG 7/17 R).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Silvester - welche Versicherung zahlt bei Schäden durch ein Feuerwerk? EU-DS-GVO mit geringen Kosten umsetzen - Externer DSB von Berlin bis Hamburg
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 19.12.2017 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1564271
Anzahl Zeichen: 1788

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 273 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erhöhen Provisionen das Elterngeld-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z