Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen / Last-Minute-Tipps für den EU-Datenschutz (FOTO)

Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen / Last-Minute-Tipps für den EU-Datenschutz (FOTO)

ID: 1564584
(ots) -
In nur fünf Monaten, am 26. Mai 2018, treten EU-weit eine
umfassende Datenschutzreform sowie ein neues Bundesdatenschutzgesetz
in Kraft. Laut zahlreichen Umfragen sind deutsche Unternehmen noch
immer kaum vorbereitet, obwohl die Anforderungen anspruchsvoll und
die Strafen bei Verletzung hoch sind. Das IT-Profimagazin iX gibt in
seiner aktuellen Januar-Ausgabe Last-Minute-Tipps für die Umsetzung
und liefert Checklisten sowie wichtige Informationen für Firmen.

Seit ihrer Verabschiedung im Frühjahr 2016 schafft die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen in allen
EU-Mitgliedsstaaten einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung
personenbezogener Daten. Um die Einhaltung des neuen
Datenschutzrechts ab dem Stichtag zu gewährleisten, müssen sich
Verantwortliche im Unternehmen mit der neuen Verordnung, aber auch
mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes auseinandersetzen.
Die gute Nachricht: "Wer bisher das Datenschutzrecht ernst genommen
und eingehalten hat, profitiert jetzt", sagt iX-Redakteurin Ute Roos:
"Insbesondere wenn er die Datenschutzmaßnahmen gut dokumentiert hat,
denn die Datenschutz-Compliance verlangt eine vollständige
Dokumentation und Risikoanalysen im Rahmen der vorgeschriebenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen."

Die Verantwortlichen - dies können eigene Mitarbeiter oder externe
Dienstleister sein - müssen das Ergebnis in Form eines
Verarbeitungsverzeichnisses niederlegen und pflegen. Hierbei hilft
beispielsweise ein vom Bitkom herausgegebener Leitfaden mit
Beispielen für den Aufbau und die Ausgestaltung.

Der erste Schritt besteht in einer vollständigen Aufstellung aller
Verarbeitungsvorgänge, die personenbezogene Daten betreffen. Keine
Rolle spielt dabei zunächst, ob es sich um die Verarbeitung der Daten
von Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden handelt. Das CRM-System ist


ebenso zu berücksichtigen wie die Nutzung von Google Analytics auf
Firmenwebseiten, die Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern in der
Finanzbuchhaltung und auch die Bezahldaten beim Online- oder
Offlinevertrieb. Es folgt eine Konsolidierungsphase, danach beginnt
die Umsetzungsphase.

Unternehmen, die bislang noch keinen Datenschutzbeauftragten
haben, sollten überprüfen, ob das nach neuem Recht so bleiben darf.
Weit oben auf der To-Do-Liste sollte zudem die Anpassung der "Privacy
Policy" stehen, um eventuellen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen.

Hinweis für Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die
iX-Artikelstrecke kostenfrei zur Verfügung.



Pressekontakt:
Sylke Wilde
Heise Medien
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 511 5352-290
sylke.wilde@heise.de

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Datum: 20.12.2017 - 12:09 Uhr
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