Urteil gegen die Tagesschau-App rechtskräftig / BDZV begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Urteil gegen die Tagesschau-App rechtskräftig / BDZV begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

ID: 1565006
(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
begrüßt, dass der Bundesgerichtshof (BGH), wie heute bekannt wurde,
am 14. Dezember die Revision zu einem Urteil gegen die Tagesschau-App
nicht zugelassen hat. "Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum
Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und
Gesetz gehandelt hat.", erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer
des BDZV. Die ARD müsse sich im Hinblick auf die Presseähnlichkeit
öffentlich-rechtlicher Online-Angebote strikt an die Vorgaben des
Rundfunkstaatsvertrags halten.

Die Praxis zeige aber, dass sich einige Sender nach wie vor nicht
an das gesetzliche Verbot hielten. Auch richteten die
Rundfunkanstalten unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs weiterhin
textlastige Portale ein, die einen massiven Wettbewerbseingriff
zulasten der vielfältigen Presse in Deutschland darstellen.

Das gebe dem Gesetzgeber einen weiteren Anlass, das Verbot von
Texten in den Onlineportalen der Rundfunkanstalten noch weiter zu
fassen. Aus Sicht des BDZV sind allenfalls zu Sendungen hinführende
Texte, soweit diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite
ausmachen, angemessen. Der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher
Online-Angebote müsse eindeutig im audiovisuellen Bereich liegen.
ZDF.de und WDR.de gingen mit gutem Beispiel voran. "Nach unserer
Wahrnehmung lehnen alle Bundesländer eine öffentlich-rechtliche
digitale Gratispresse ab. Es ist daher notwendig, rasch eine
weitergehende Begrenzung vorzunehmen", forderte Wolff.

Anlass des gesamten Verfahrens war eine gemeinsame Klage, die acht
Zeitungsverlage 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln
gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR
eingereicht hatten. Sie wehrten sich damit gegen die textdominante
Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug.


Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus:
"Frankfurter Allgemeine Zeitung", Süddeutsche Zeitung", "Die Welt",
"Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger",
"Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".



Pressekontakt:
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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Datum: 21.12.2017 - 13:40 Uhr
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