Kündigungsschutzklage: Immer mehr Arbeitnehmer ersuchen die Unterstützung eines Fachanwalts
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Rechtsanwalt Dieter Abel, ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht. Denn nicht jede Entlassung und Kündigung vom Arbeitnehmer ist gerechtfertigt.
Nach einer Kündigung tickt die Uhr
Nach Erhalt einer Kündigung hat ein jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, das persönliche Gespräch zum Vorgesetzten zu suchen. Doch nicht immer trägt ein solcher Dialog die erhofften Früchte. Ist man mit der Aufhebung des Arbeitsvertrags nicht einverstanden, versteht nicht einmal den Grund dafür oder wünscht sich eine faire Abfindung, so ist es äußerst ratsam, sich professionelle Unterstützung zur Seite zu nehmen. Ein Rechtsanwalt hat ab dem Zeitpunkt einer Kündigung genau drei Wochen Handlungsspielraum, um in Aktion zu treten, um die Interessen des Arbeitnehmers zu vertreten.
Welche Kündigung ist rechtens?
Das Arbeitsrecht als solches ist ein komplexer Rechtsbereich. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmern nicht immer ganz klar ist, ob eine Aktion seitens des Arbeitgebers auch wirklich rechtens ist und diese folglich immer häufiger den rechtlichen Beistand eines Experten aufsuchen. Grundsätzlich sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass kein Arbeitgeber seine Mitarbeiter wahllos entlassen kann. In einem Kündigungsschreiben muss dementsprechend ein triftiger Grund angeführt werden. Hier gibt es prinzipiell drei verschiedene Gründe, die sich wie folgt unterscheiden:
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
Unter den Bereich der personenbedingten Kündigungen fallen Kündigungen, die aufgrund von Krankheit, Haft oder mangelnder Eignung erhoben werden. Verhaltensbedingte Kündigungen hingegen sind auf Handlungen zurückzuführen, die durch den Arbeitnehmer getätigt worden sind. Ein jeder Arbeitnehmer hat sich laut Arbeitsvertrag an gewisse Pflichten zu halten. Wer bspw. fahrlässig oder absichtlich gegen solche Pflichten verstößt, dem kann eine Kündigung drohen. Beispielfälle hierfür wären Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder das Beleidigen von Kollegen. Die dritte Form einer Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung. Die Schließung von Abteilungen oder Filialen sowie die Umstrukturierung von Arbeitsabläufen können unter Umständen Kündigungen zur Folge haben, falls dringliche Erfordernisse vonseiten des Betriebs offensichtlich vorliegen. Die Entscheidung, welcher Arbeitnehmer die Firma verlassen muss, wird dann per Sozialwahl getroffen.
Seit Jahren begleitet Rechtsanwalt Dieter Abel Arbeitnehmer verschiedenster Branchen im Großraum Hamburg durch rechtliche Schwierigkeiten im Arbeitsalltag. Die Themen Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, Arbeitszeugnis und Kündigung gehören zum Alltagsgeschäft des Rechtsexperten.
Über die Jahre hinweg hat sich der Bereich der Kündigungsschutzklagen zum Spezialgebiet des Anwalts entwickelt. In der Nähe der Alster und unweit der Hafencity gelegen berät und vertritt Abel seine Mandanten der Arbeitnehmerseite in seinen Büroräumen.
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Datum: 21.12.2017 - 15:30 Uhr
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