Wie realisiert man bei Immobilien steuerfrei Veräußerungsgewinne?
In seinem Buch „Steuerleitfaden für Immobilieninvestoren: Der ultimative Steuerratgeber für Privatinvestitionen in Wohnimmobilien“ erklärt der Bestsellerautor und Finanzexperte Alexander Goldwein steuerrechtliche Themen bei Kapitalanlagen in Wohnimmobilien. Goldwein ist Wirtschaftsjurist mit einer Spezialisierung im Immobilienrecht und im Steuerrecht. Er ist selbst erfolgreicher Immobilieninvestor und mit Kapitalanlagen in Immobilien self-made Millionär geworden. Mehrere seiner praktischen Ratgeber zu Kapitalanlagen in Immobilien sind Beststeller Nr. 1 bei Amazon geworden. Das Buch ist nun als erweiterte und aktualisierte 2. Auflage des bewährten Standardwerkes erschienen (Stand 2018). Link zum Buch bei Amazon: http://amzn.to/22Fkqxk (Direkt anklickbar unterhalb dieses Artikels.)
Erhältlich bei Amazon(firmenpresse) -
Verkäufer von Immobilien haben derzeit hervorragende Chancen, hohe Veräußerungsgewinne zu erzielen. Dabei wird natürlich angestrebt, die Gewinne steuerfrei zu realisieren. Insbesondere wenn es sich um mehrere Immobilien handelt, stellt sich die Frage nach der Bedeutung der sogenannten „Drei-Objekt-Grenze“, mit der die Finanzverwaltung arbeitet. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen die Essentials wie folgt darstellen: Veräußerungsgewinne bei vermieteten Wohnimmobilien sind nach wie vor einkommensteuerfrei, wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre im Privatvermögen gehalten wurde. Für die Definition des 10-Jahreszeitraumes ist relevanter Stichtag jeweils der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag geschlossen wird und nicht der Tag der Umschreibung im Grundbuch.
Schwieriger ist die Beurteilung des Kriteriums, dass die Immobilie im Privatvermögen gehalten sein muss. Das kann insbesondere zweifelhaft sein, wenn die Grenze privater Vermögensverwaltung überschritten wird. Bei der Frage, ob noch eine private Vermögensverwaltung oder bereits ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, orientiert sich die Finanzverwaltung an Indizien, die den Schluss nahelegen, dass nicht die Erwirtschaftung einer Rendite durch langfristige Vermietung im Vordergrund steht, sondern die Erzielung von Veräußerungsgewinnen.
Die Finanzverwaltung geht in der Regel davon aus, dass kein Privatvermögen, sondern Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels vorliegt, wenn die so genannte Drei-Objekte-Grenze überschritten wird. Das ist dann der Fall, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Immobilien in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft werden. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Besteuerung und sollte daher unter allen Umständen vermieden werden. Eine wesentliche Auswirkung ist die, dass die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen vollständig entfällt. Und zwar rückwirkend auch für die vorangegangenen drei Verkäufe, wenn die Drei-Objekt-Grenze gerissen wird.
Da die Drei-Objekte-Grenze „nur“ ein Kriterium mit Indizwirkung ist, kann im Einzelfall trotz Einhaltung der Grenze gleichwohl ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen. Die Details der Abgrenzung sind leider recht kompliziert und in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zusammengefasst (BMF v. 26.03.2004 - IV A 6 - S 2240 - 46/04).
Bei einer langfristigen Vermietung von Wohnimmobilien für mindestens 10 Jahre nimmt die Finanzverwaltung in aller Regel keine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht an, sondern unterstellt zu Gunsten des Verkäufers eine private Vermögensverwaltung. Das ist ein sehr starkes Argument dafür, Renditeimmobilien möglichst nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes zu verkaufen. Denn dann ist man immer auf der sicheren Seite und muss sich keine weiteren Gedanken machen.
Bei selbst genutzten Immobilien ist ein realisierter Veräußerungsgewinn ohne Rücksicht auf Mindesthaltefristen steuerfrei, wenn diese im Privatvermögen gehalten werden. Das ist viele Leute eine Überraschung obwohl diese Rechtslage schon immer so bestanden hat.
Das Buch „Steuerleitfaden für Immobilieninvestoren: Der ultimative Steuerratgeber für Privatinvestitionen in Wohnimmobilien“ finden Sie bei Amazon unter dem folgenden Link: http://amzn.to/22Fkqxk (Direkt anklickbar unterhalb dieses Artikels.)
Weitere Informationen finden Sie auf der Autorenseite von Alexander Goldwein: www.alexander-goldwein.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
veraeusserungsgewinn
steuern
immobilien
kapitalanlage
steuererklaerung
steuerleitfaden
ratgeber
steuerberater
werbungskosten
anlage-v
immobilienkauf
rendite
zinsen
steuerratgeber
wohnimmobilien
wohnung
afa
steuerfreiheit
erbschaftssteuer
s
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die M&E Books Verlag GmbH ist spezialisiert auf hochwertige Ratgeber rund um das Thema Immobilien, Finanzen, Steuern und Existenzgründung.
M&E Books Verlag GmbH
Verleger und Geschäftsführer: Herr Vu Dinh (MBA)
Thywissenstrasse 2
51065 Köln
http://www.me-books.de
vudinh(at)me-books.de
M&E Books Verlag GmbH
Verleger und Geschäftsführer: Herr Vu Dinh (MBA)
Thywissenstrasse 2
51065 Köln
http://www.me-books.de
vudinh(at)me-books.de
M&E Books Verlag GmbH
Verleger und Geschäftsführer: Herr Vu Dinh (MBA)
Thywissenstrasse 2
51065 Köln
http://www.me-books.de
vudinh(at)me-books.de
Datum: 21.12.2017 - 18:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1565105
Anzahl Zeichen: 4347
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Vu Dinh
Stadt:
Köln
Telefon: 0221 9865 6223
Kategorie:
Fachbücher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.12.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1247 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wie realisiert man bei Immobilien steuerfrei Veräußerungsgewinne?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
M&E Books Verlag GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Ratgeber erklärt, wie man die Vermietung einer Wohnimmobilie professionell anpackt. Die Lektüre setzt keine Vorkenntnisse voraus und ist sowohl für erfahrene Vermieter als auch für Anfänger geeignet. Der Autor Goldwein ist Wirtschaftsjurist mit einer Spezialisierung im Immobilienrecht und s
Der Bestsellerautor Goldwein erklärt, warum jeder ein Testament machen sollte ...
1. Vermeidung von Streitpotential in der Erbengemeinschaft Ein gewichtiges Argument für die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge besteht in der Vermeidung von Streitpotential: Durch die gesetzliche Erbfolge wird häufig ein erhebliches Streitpotential unter mehreren Erben erzeugt, weil die
Rechtsformwahl für Selbständige & Existenzgründer ...
Viele Selbständige und Existenzgründer unterschätzen radikal die Bedeutung der Rechtsformwahl für die Optimierung der Steuerbelastung und Altersvorsorge. Oft erkennen sie erst Jahre später, dass die GmbH als Rechtsform viele Steuern gespart hätte. In diesem Leitfaden werden die möglichen
Weitere Mitteilungen von M&E Books Verlag GmbH
„Steuerleitfaden für Immobilieninvestoren: Der ultimative Steuerratgeber für Privatinvestitionen in Wohnimmobilien“ in 2. Auflage erschienen ...
In diesem Buch erklärt der gelernte Jurist und Finanzexperte Alexander Goldwein verständlich und mit konkret durchgerechneten Beispielen, wie Sie mit Kapitalanlagen in Wohnimmobilien Steuern sparen können. Sichern Sie sich maximale Steuervorteile durch überlegenes Wissen! Der Autor erklärt Ihne
„Testtrainer Logisches Denken“: Fit für jeden Logiktest! ...
Offenbach, 05.12.2017. Wenn grüne Seifen Frösche sind – sind Seifen dann auch grüne Frösche? Absurde Fragen wie diese gehören zum Standard in gängigen Logiktests. Der „Testtrainer Logisches Denken“ bringt den analytischen Scharfsinn auf Vordermann: der ideale Helfer zum Gehirnjogging in
Neuer Ratgeber für das schnelle Vorbereiten von Präsentationen verkürzt den Zeitaufwand ...
Darmstadt. Die professionelle Vorbereitung einer PowerPoint-Präsentation ist sehr zeitintensiv. Mühe bereitet dabei nicht nur das jeweilige Fachthema. Je nach Anlass müssen die Themenschwerpunkte neu gebildet werden. Auch die passende Einleitung des Vortrages und die richtige Ansprache des jeweil




