LKW-Kartell: Flughäfen machen Schadensersatzansprüche geltend | Kooperation mit der Deutschen Bahn
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EU-Kommission in den Jahren 2016 und 2017 gegen Mitglieder des
sogenannten LKW-Kartells verhängt. Das betrifft die
Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Die
EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass Geschädigte dieses
Kartells die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche gegen die
Kartellanten geltend zu machen. Flughäfen sind durch dieses Kartell
massiv geschädigt worden.
Der Flughafenverband ADV kooperiert seit etwa einem Jahr mit der
Deutschen Bahn zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der
durch das LKW-Kartell geschädigten Flughäfen. Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, merkt an: "Die
Flughäfen haben sich nach intensiver Prüfung für eine Zusammenarbeit
mit der Deutschen Bahn entschieden, die über eine hohe Fachkompetenz
in Kartellfragen verfügt. Ich bin überzeugt, dass es den Flughäfen
gelingt, im Verbund mit der Deutschen Bahn und weiteren Unternehmen
erhebliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen."
Am 20.12.2017 hat die Deutsche Bahn gegen die am LKW-Kartell
beteiligten Unternehmen ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Darin
machen die ADV-Mitgliedsflughäfen in Deutschland und Österreich ihre
Schadensersatzansprüche geltend. Die Klage vor dem Landgericht
München richtet sich gegen die Unternehmensgruppen DAF, Daimler,
Iveco, MAN und Volvo/Renault. Diese Unternehmen haben mindestens in
den Jahren 1997 bis 2011 verbotene Preisabsprachen, insbesondere zu
den Bruttolistenpreisen für Lastkraftwagen, getroffen. Die
Europäische Kommission hatte deshalb Rekordgeldbußen in Höhe von 3,8
Mrd. EUR gegen die Mitglieder des Kartells verhängt.
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Datum: 22.12.2017 - 07:46 Uhr
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