Wer haftet, wenn's gekracht hat-

Wer haftet, wenn's gekracht hat-

ID: 1565669
(LifePR) - Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht ganz ungefährlich. Auch zugelassene und legal erworbene Feuerwerkskörper können beträchtlichen Sach- und Personenschaden anrichten. Welche Versicherungen bei den unterschiedlichen Schäden eintreten, fragen sich die meisten Hobby-Sprengmeister erst, wenn etwas schief gegangen ist. Doch ein Überblick kann laut ARAG Experten nicht schaden. So trägt die Krankenversicherung beispielsweise die Kosten für die Heilbehandlung, wenn eine Person von einem Böller oder einer Rakete getroffen und verletzt wird. Wenn Geschädigte aber bleibende Schäden davontragen ? bei Feuerwerkskörpern durchaus nicht selten an der Hand ? hilft nur eine private Unfallversicherung weiter. Auch Sachschäden können vom Silvesterfeuerwerk verursacht werden: Wer mit einem Riesenkracher das Auto des Nachbarn verunstaltet, ist schadenersatzpflichtig und hat Glück im Unglück, wenn er eine private Haftpflichtversicherung hat ? und die Schäden dort auch versichert sind. Ist der Verursacher unbekannt, geht der Halter des verunzierten Autos unter Umständen trotzdem nicht leer aus; eine Kaskoversicherung übernimmt solche Schäden in der Regel. Verirrt sich eine Rakete in das heimische Schlafzimmer, kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schäden am Gebäude ? zum Beispiel bei einem Brand ? und unter Umständen auch fest eingebaute Gegenstände, wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und den Elektrogeräten der Bewohner entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung der Hausbewohner.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Berliner Bürger sichern Polizeiarbeit! Der Kauf von Feuerwerkskörpern
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 27.12.2017 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1565669
Anzahl Zeichen: 1582

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 419 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer haftet, wenn's gekracht hat-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar

ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Feuerwerkskörper sicher aufbewahren ...
Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvesterböller müssen auch sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Die ARAG Exper

Der Kauf von Feuerwerkskörpern ...
In den EU-Staaten erhältliche Feuerwerkskörper müssen durch eine der 15 von der EU benannten Prüfstellen zugelassen sein. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Geprüfte Feuerwerkskörper weisen eine Registrierungsnummer und das CE-Zeichen s

Silvesterparty - Streit mit Nachbarn ist vorprogrammiert ...
Wenn das Wohnzimmer zur Tanzfläche und der Küchentisch zum kalten Büffet umgebaut wurde, kann die Silvesterparty losgehen. Vielerorts wird auch in diesem Jahr wieder zu Hause gefeiert. Doch auch wenn an Silvester in Sachen ?Ruhestörung? lockere Sitten und de facto Sonderregelungen herrschen, gi

Silvester darf es laut werden ...
Wer den Jahreswechsel ruhig und beschaulich verbringen möchte, sollte besser Urlaub auf einer einsamen Insel machen. Zum Neuen Jahr hat die Tradition nämlich Vorrang vor nächtlicher Ruhe. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Me


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z