Wer haftet, wenn's gekracht hat-
(LifePR) - Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht ganz ungefährlich. Auch zugelassene und legal erworbene Feuerwerkskörper können beträchtlichen Sach- und Personenschaden anrichten. Welche Versicherungen bei den unterschiedlichen Schäden eintreten, fragen sich die meisten Hobby-Sprengmeister erst, wenn etwas schief gegangen ist. Doch ein Überblick kann laut ARAG Experten nicht schaden. So trägt die Krankenversicherung beispielsweise die Kosten für die Heilbehandlung, wenn eine Person von einem Böller oder einer Rakete getroffen und verletzt wird. Wenn Geschädigte aber bleibende Schäden davontragen ? bei Feuerwerkskörpern durchaus nicht selten an der Hand ? hilft nur eine private Unfallversicherung weiter. Auch Sachschäden können vom Silvesterfeuerwerk verursacht werden: Wer mit einem Riesenkracher das Auto des Nachbarn verunstaltet, ist schadenersatzpflichtig und hat Glück im Unglück, wenn er eine private Haftpflichtversicherung hat ? und die Schäden dort auch versichert sind. Ist der Verursacher unbekannt, geht der Halter des verunzierten Autos unter Umständen trotzdem nicht leer aus; eine Kaskoversicherung übernimmt solche Schäden in der Regel. Verirrt sich eine Rakete in das heimische Schlafzimmer, kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schäden am Gebäude ? zum Beispiel bei einem Brand ? und unter Umständen auch fest eingebaute Gegenstände, wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und den Elektrogeräten der Bewohner entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung der Hausbewohner.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 27.12.2017 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1565669
Anzahl Zeichen: 1582
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
405 mal aufgerufen.
Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...
Reisepass ist kein Notizbuch
Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...
Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...