Rheinische Post: Kommentar /
Streitfall Familiennachzug
= Von Martin Kessler
ID: 1565999
des Grundgesetzes, unabhängig von der Herkunft ihrer Mitglieder. Das
gilt auch für den Nachzug von Eltern und Kindern von Flüchtlingen,
die voraussichtlich dauerhaft ihren Aufenthalt in Deutschland haben.
Wenn also Menschen, die zwar nur vorübergehenden Schutz genießen,
aber doch auf längere Zeit hier bleiben, ihre engsten
Familienangehörigen nachholen wollen, darf sich der deutsche Staat
nicht versagen. Er würde sonst nicht nur gegen die Menschlichkeit,
sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Allerdings ist es
berechtigt zu fragen, wie viele wohl aus Ländern wie Syrien, Irak
oder Afghanistan dann zu uns stoßen. Dazu ist noch viel
Aufklärungsarbeit nötig. Und solange das nicht geklärt ist, darf der
Stopp des Familiennachzugs nicht fallen. Denn ein Einfallstor für
eine weitere ungeregelte Einwanderung darf der Familiennachzug nicht
werden. Also sind zunächst Härtefälle zu regeln. Dann muss es aber
eine grundsätzliche Lösung geben, auch wenn etwas mehr Menschen zu
uns kommen.
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Datum: 28.12.2017 - 21:15 Uhr
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