Rheinische Post: Kommentar /
Elektronische Fußfessel ist keine Wunderwaffe
= Von Thomas Reisener
ID: 1566172
potenziellen Terroristen wird überschätzt. Die Verfassung setzt dem
Einsatz so enge Grenzen, dass von den bundesweit 700 Gefährdern
bislang nur zwei auf diese Art überwacht werden. Denn Voraussetzung
ist unter anderem der Nachweis, dass von der zu überwachenden Person
eine konkrete Gefahr ausgeht. Dieser Nachweis ist extrem schwer. Aber
die Verfassung setzt die Hürden zurecht hoch an, schließlich ist auch
ein Gefährder bei allem begründeten Misstrauen noch kein Straftäter.
Die Richter prüfen deshalb in jedem Einzelfall sehr genau, ob sie
einen derart massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von
formal Unbescholtenen billigen können. Zudem senken Fußfesseln nur
die Wahrscheinlichkeit für Attentate, aber sie verhindern sie nicht
zuverlässig, wie traurige Beispiele gezeigt haben. Trotzdem ist die
Einführung in NRW sinnvoll. Die Überwachung der hiesigen 240
Gefährder bindet enorme Kapazitäten. Wenn nur einige Wenige davon
auch per Fußfessel überwacht werden, können die Sicherheitsbehörden
stattdessen andere Straftaten bekämpfen. Das Verbrechen hat technisch
aufgerüstet. Da muss der Staat mithalten.
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Datum: 29.12.2017 - 21:26 Uhr
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