Rheinische Post: Zahl der Familiennachzügler ist laut Bundesregierung 2017 deutlich gesunken

Rheinische Post: Zahl der Familiennachzügler ist laut Bundesregierung 2017 deutlich gesunken

ID: 1566830
(ots) - Die Zahl der Angehörigen von Ausländern aus
Drittstaaten, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland
gekommen sind, ist 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Das
geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der
FDP-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach reisten zwischen Januar
und Ende November 2017 knapp 85.000 Familienangehörige von
Flüchtlingen und Migranten ein, davon 36.100 Kinder. Im Jahr 2016
waren es dagegen noch rund 114.500 Personen, davon 46.600 Kinder.
2015 kamen der Antwort zufolge knapp 90.000 Personen im Wege des
Familiennachzugs. Die Zahl der Visumsanträge zum Familiennachzug sei
nicht stark angestiegen. Zwischen Januar und Ende September 2017
wurden der Antwort zufolge knapp 104.000 Visumsanträge für
Familienangehörige gestellt, im gesamten Vorjahr waren es 115.000.
Stark rückläufig sei die Zahl der staatlich geförderten freiwilligen
Ausreisen. Sie sank im Jahr 2017 auf knapp 30.000, während 2016
insgesamt rund 54.000 Migranten Deutschland freiwillig verlassen
haben, weil sie finanzielle Unterstützung erhielten. Zum Stichtag 30.
November 2017 hielten sich der Regierung zufolge insgesamt 229.443
ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. "Die Bundesregierung
hat bisher keine Schätzungen zur Zahl der Personen vorgenommen, die
sich ohne Aufenthaltstitel oder Duldung und ohne Kenntnis der
Behörden im Bundesgebiet aufhalten", heißt es überdies in der
Antwort. Dazu sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae: "Die Antwort
der Bundesregierung offenbart, dass sie auch im Jahr 2018 noch nicht
in der Lage ist, hinreichend konkrete Zahlen über Familiennachzug,
minderjährige Flüchtlinge und Illegale vorzulegen."

Kontext

Die Zahlen geben den Familiennachzug bei allen


Drittstaatsangehörigen wieder, so das Bundesinnenministerium in
seiner Antwort. Sie beschränkten sich damit nicht nur auf den
Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und subsidiär
Schutzberechtigten. Eine differenziertere Auswertung anhand des
Ausländerzentralregisters sei nicht möglich, heißt es zur Begründung
in dem Papier.

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Datum: 04.01.2018 - 00:00 Uhr
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