Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär, zum derzeitigen Stand der Auswertung der Anti-Dopingberichte 2008
ID: 156745
Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär, zum derzeitigen Stand der Auswertung der Anti-Dopingberichte 2008
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben sich auf ein gemeinsames Verfahren verständigt, nach dem die Anstrengungen der Sportfachverbände und Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei der Bekämpfung des Dopings im Sport ermittelt und be-wertet werden. Dies geschieht in Form der sogenannten Anti-Dopingberichte. Hierbei handelt es sich um Selbstauskünfte der Verbände, die jeweils zum 31. März über das vorangegangene Jahr erhoben werden. Sie werden von der NADA unter Einbeziehung vorhandener Erkenntnisse auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft und anschließend vom BVA unter zuwendungsrechtlichen Aspekten ausgewertet.
In Auswertung der Anti-Dopingberichte 2008 wurden bei 41 Zuwendungsempfängern (von 60 = 68%) keine Beanstandungen festgestellt. Staatssekretär Dr. Bergner begrüßt ausdrücklich, dass damit die Mehrheit (mehr als Zweidrittel) der Verbände im Berichtsjahr eine vollständige Umsetzung der umfangreichen Vorgaben zur Anti-Dopingbekämpfung erreicht hat.
Bei 19 Zuwendungsempfängern (= 32%) sind Mängel festgestellt worden. Da-bei handelt es sich um ? vielfach formale ? Verstöße aus dem Jahr 2008, die zum Beispiel in der nicht ausreichenden Umsetzung des NADA-Codes in den Satzungen, fehlerhaften Antidopingklauseln in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten oder der unzureichenden Durchführung von Wettkampfkontrollen lagen. Hier werden Rückforderungsverfahren eingeleitet. Insgesamt belaufen sich die möglichen Rückforderungen nach heutigem Stand auf gut 200.000 Euro.
Bei einigen Verbänden werden vor Erlass des Rückforderungsbescheides derzeit erneut Anhörungen des BVA durchgeführt. Angesichts der noch laufenden Verwaltungsverfahren können weitergehende Angaben derzeit nicht gemacht werden. Über diesen Sachstand sind heute auch die Obleute im Sportausschuss des Deutschen Bundestages unterrichtet worden.
Verstöße in der Umsetzung des NADA-Codes oder gegen Auflagen in den Zuwendungsbescheiden werden mit diesen Rückforderungen konsequent verfolgt. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihren Grundsatz, Steuergelder nur sauberem Sport bei konsequenter Dopingbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Diese deutlichen Sanktionen sind schmerzhaft für die verstoßenden Verbände, werden zugleich Signalwirkung für die Zukunft haben und die Verbände zu einer noch konsequenteren Beachtung der Anti-Doping Regelungen anhalten.
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Undine Schaaf
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Datum: 27.01.2010 - 21:19 Uhr
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