Energieausweis ist Pflicht in Immobilienanzeigen
(LifePR) - ARAG Experten weisen darauf hin, dass Makler verpflichtet sind, in Immobilienanzeigen über energetische Daten zu informieren, wenn für die Immobilie ein Energieausweis vorliegt (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 229/16; I ZR 232/16; I ZR 4/17). Neben Nennung der Art des Energieausweises gehören auch Angaben zum wesentlichen Energieträger, zur Energieeffizienzklasse, zum Energieverbrauch und zum Baujahr des Gebäudes dazu. Der Energieausweis ermöglicht es Käufern und Mietern von Immobilien, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen. Nach Angaben der ARAG Experten müssen Eigentümer seit Mai 2015 diesen Ausweis erstellen lassen, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Wohnungen unter 50 Quadratmetern und denkmalgeschützte Gebäude sind davon ausgenommen.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 16.01.2018 - 10:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1570294
Anzahl Zeichen: 1108
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
294 mal aufgerufen.
Kostenlose Aktionen für besondere Zielgruppen zu rechtlichen Themen standen auch beim dritten internationalen ARAG Day im Mittelpunkt. Diesen richtete der Düsseldorfer Versicherungskonzern in Deutschland und an internationalen Standorten rund um de ...
Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt
Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um kein ...
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind dafür Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressour ...