Anleger geschlossener Fonds könnten entmachtet werden
ID: 1570345
Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 2/2018, EVT
18. Januar) neuer Ärger: Sie könnten sämtliche Mitspracherechte
verlieren, wenn ihr Fonds in Schieflage gerät. Hintergrund ist ein
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Ende 2017 (Az. I-6 U
225/16), das Schule machen könnte. Das Gericht hat das Umwidmen von
Nein-Stimmen der Eigner zu Ja-Stimmen für rechtens erklärt und der
Fondsgesellschaft so ermöglicht, ein strittiges Vorhaben
durchzudrücken.
Konkret geht es um den Fonds Medico 44 Objekt Wiesensee KG, einen
geschlossenen Immobilienfonds, der ein Hotel im Westerwald besaß. Im
Laufe der Zeit war der Fonds in Schieflage geraten, es türmten sich
Schulden von gut 13 Mio. Euro auf. Die Fondsgesellschaft wollte das
Hotel für 13 Mio. Euro an einen Investor verkaufen, um eine drohende
Insolvenz abzuwenden. Dem Verkauf hätten 75 Prozent der Anleger
zustimmen müssen, dem Vorschlag folgten aber nur 48 Prozent der
Eigner.
Die Fondsgesellschaft veräußerte das Hotel dennoch, ein Anleger
klagte dagegen. Das Oberlandesgericht befand aber, das Vorgehen sei
rechtens. Der Verkauf sei "alternativlos" gewesen, wie es im Urteil
heißt. Angesichts der Schieflage hätten die Anleger eine
"Treuepflicht" gehabt, um die Insolvenz zu verhindern. Die
"pflichtwidrig abgegebenen" Nein-Stimmen dürften zu Ja-Stimmen
umdeklariert werden. "In Wahrheit ist mit den Investoren nicht über
Alternativen zum Verkauf gesprochen worden", sagt Ralph Veil von der
Anwaltskanzlei Mattil, der den Anleger vertritt, der geklagt hatte.
Veil hat bereits den Bundesgerichtshof eingeschaltet. Hat das Urteil
Bestand, hätte das Signalwirkung. Andere Fondsgesellschaften könnten
sich darauf berufen, ihre Vorhaben als alternativlos bezeichnen und
würden so die Anleger-Demokratie aushebeln.
Pressekontakt:
Lukas Zdrzalek, Redaktion 'Capital' Frankfurt,
Telefon: 069/79 30 07-535
E-Mail: zdrzalek.lukas@capital.de
www.capital.de
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Datum: 16.01.2018 - 11:45 Uhr
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