Stelle nur für Frauen
(LifePR) - In Schleswig-Holstein darf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, ohne dass ein nicht zum Zuge gekommener männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann. Der beklagte Kreis hatte im verhandelten Fall die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich der Kläger ? dieser erhielt jedoch eine Absage, da nur Frauen die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ausüben könnten. Dies sah der Kläger nicht ein und verlangte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG. Das aufgerufene Gericht bestätigte zwar, dass der Kläger wegen seines Geschlechts benachteiligt worden war. Dies sei aber zulässig gewesen, da die gesetzlichen Grundlagen in Schleswig-Holstein nur weibliche Gleichstellungsbeauftragte vorsehen, erklären ARAG Experten (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 2 Sa 262 d/17).
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.01.2018 - 10:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1570762
Anzahl Zeichen: 989
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
473 mal aufgerufen.
Viele Menschen zieht es im Herbst in den Wald und sie müssen dafür nicht mal weit in die Ferne: Denn fast 30 Prozent der deutschen Bodenfläche ist Wald, wobei Bayern mit knapp 2,5 Millionen Hektar das waldreichste Bundesland ist. Viele Möglichkei ...
Sofern sie ihr nicht widersprachen, erhielten rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte bereits im Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit April konnten dann Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser die ePA nutzen. Doch ab Okt ...
Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz
Das stimmt. Wer sich im Homeoffice eine Verletzung zuzieht, die in klarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt laut ARAG Ex ...