Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kirchenasyl
ID: 1572420
Rechtsstaat, weil er das geltende Recht auch umsetzt. Mit Blick auf
das Kirchenasyl können einem da Zweifel kommen, denn es findet in
einem juristischen Graubereich statt, den der Staat aber duldet. Darf
so etwas sein? Dürfen es sich nicht-staatliche Organisationen
herausnehmen, allen verbindliche Regeln zu brechen, um in
wohlmeinender Absicht im Verwaltungsverfahren abgelehnte Asylbewerber
vor der Ausweisung zu bewahren. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren,
geht es um humanitäre Hilfe - ausschließlich in Härtefällen. Doch was
ist ein Härtefall und was nicht? Hier gibt es kein festes Regelwerk.
Abstrakt betrachtet ist die Kritik am Kirchenasyl deshalb
verständlich. Ein Rechtsstaat ist aber auch ein Rechtsstaat, wenn er
Schutzsuchenden ein faires Verfahren zur Beurteilung ihrer
Schutzbedürftigkeit zugesteht. Dabei kann es, wie in allen anderen
behördlichen Vorgängen, zu Fehlurteilen kommen. Kirchenasyl mag hier
in Ausnahmefällen eine notwendige Korrektur ermöglichen. Es ist und
bleibt aber eine Gratwanderung.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.01.2018 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1572420
Anzahl Zeichen: 1423
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 314 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kirchenasyl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).