ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(firmenpresse) - +++ Internet- und Kabelfernsehen: Sonderkündigungsrecht bei Umzug +++
Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen - auch wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt laut ARAG erst ab dem Tag des Umzugs (OLG München, AZ: 29 U 757/17).
+++ Erstattung bei Änderung der Reise +++
Entfällt bei einer China-Rundreise die Besichtigung der bekanntesten Sehenswürdigkeiten, so können die Teilnehmer nach erklärtem Rücktritt vom beklagten Reiseveranstalter Erstattung des Reisepreises verlangen. Eine nachträgliche Leistungsänderung ist laut ARAG nur dann zulässig, wenn der Reiseveranstalter sich diese im Reisevertrag rechtswirksam vorbehalten hat (BGH, Az.: X ZR 44/17).
+++ Jobcenter muss Schulbücher zahlen +++
Das Jobcenter muss laut ARAG die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen - die Richter sahen diese Kosten nicht ausreichend abgedeckt (LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 11 AS 349/17).
Langfassungen:
Internet- und Kabelfernsehen: Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen - auch wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Verbraucherschützer wollten durchsetzen, dass die Kunden schon vor dem Umzug kündigen dürfen, wenn ihr Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Denn im Telekommunikationsgesetz gibt es eine Lücke, da nicht geregelt ist, ab wann die Frist läuft. Die Verbraucherzentralen beriefen sich darauf, dass in dem Gesetz eben kein Termin genannt ist. Das Gericht stellte klar, dass ein Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugstermin gilt. Für die Verbraucher ist dies unerfreulich, da Kunden für eine Leistung bezahlen, die sie gar nicht mehr bekommen, so die ARAG Experten (OLG München, AZ: 29 U 757/17).
Erstattung bei Änderung der Reise
Entfällt bei einer China-Rundreise die Besichtigung der bekanntesten Sehenswürdigkeiten, so können die Teilnehmer nach erklärtem Rücktritt vom beklagten Reiseveranstalter Erstattung des Reisepreises verlangen. Die Kläger buchten bei der Beklagten eine China-Rundreise. Nach dem Reiseverlauf waren für die dreitägige Dauer des Aufenthalts in Peking verschiedene Besichtigungen vorgesehen. Eine Woche vor der geplanten Abreise teilte die Beklagte den Klägern per E-Mail mit, dass aufgrund einer Militärparade die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens in Peking nicht besichtigt werden könnten. Stattdessen wurde ein Besuch des Yonghe-Tempels angeboten. Die Kläger erklärten daraufhin den Rücktritt vom Reisevertrag und machten neben dem Reisepreis noch weitere Kosten geltend. Die Beklagte wurde zur Erstattung des Reisepreises verurteilt. Abgesehen von geringfügigen vom Reisenden hinzunehmenden Abweichungen sei eine nachträgliche Leistungsänderung nur zulässig, wenn der Reiseveranstalter sich diese im Reisevertrag rechtswirksam vorbehalten habe. Im Streitfall fehle es an einem wirksamen Vorbehalt, da die Änderungsklausel in den allgemeinen Reisebedingungen des beklagten Reiseveranstalters unwirksam sei. Im Streitfall lag eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vor. Der Besuch der Verbotenen Stadt und des Platzes des Himmlischen Friedens als einer der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Pekings und Chinas habe bereits für sich genommen eine wesentliche Reiseleistung dargestellt. Sie sei durch den Wegfall dieser Programmpunkte und ihren Ersatz durch den Besuch eines wenn auch bekannten Tempels mehr als nur geringfügig beeinträchtigt, so die ARAG Experten (BGH, Az.: X ZR 44/17).
Jobcenter muss Schulbücher zahlen
Das Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen. Geklagt hat eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bezog ("Hartz IV"). Der Schülerin waren Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern in Höhe von 135,65 Euro - die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellten werden - und eines grafikfähigen Taschenrechners in Höhe von 76,94 Euro entstanden. Diese Kosten begehrte sie vom Jobcenter als Zusatzleistungen zum Regelbedarf. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr. Das LSG hat die Schulbuchkosten als Mehrbedarfsleistungen anerkannt. Demgegenüber seien die Kosten für grafikfähige Taschenrechner von der Schulbedarfspauschale abgedeckt, betont das LSG. Eine evidente Unterdeckung ergebe sich selbst nicht bei einer einmaligen Bedarfsspitze. Ein solcher Taschenrechner müsse nämlich nicht für jedes Schuljahr erneut angeschafft werden, sodass die Pauschalen insgesamt auskömmlich seien, ergänzen ARAG Experten (LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 11 AS 349/17).
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 24.01.2018 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1573031
Anzahl Zeichen: 5288
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 435 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall
Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che
Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Altkunden ...
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Umsatzsteigerungen mit Altkunden ist immer wieder ein Streitthema. Ein Urteil des OLG Celle stärkt die Position der Handelsvertreter (Az.: 11 U 88/16). Nach Beendigung des Handelsvertretervertrags steht dem Handelsvertreter oftmals ein Ausgleichsa
Heilbronner Stimme: Engholm kritisiert Jusos: Die SPD war und ist keine Neinsager-Partei ...
Der ehemalige SPD-Parteichef Björn Engholm kritisiert die Anti-GroKo-Kampagne "Tritt ein, sag' Nein" der Jusos. Engholm sagte der "Heilbronner Stimme" (Mittwoch): "Die SPD war und ist keine Neinsager-Partei. Ihr Ziel ist doch nicht »Stolz und Selbstachtung«, den
Klingbeil kritisiert Juso-Aktion "Parteieintritt gegen die Große Koalition" ...
Der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil lehnt die Aktion der Jusos ab, Gegner der Großen Koalition zum Parteieintritt aufzurufen. Klingbeil sagte am Mittwoch im inforadio vom rbb, er freue sich über jedes neue Mitglied, aber: "Was nicht geht ist, wenn man jetzt sagt, tritt ein für ze
Neue Westfälische (Bielefeld): Unternehmer Kannegiesser kritisiert amerikanische Schutzzölle auf Waschmaschinen ...
Martin Kannegiesser, Ehrenpräsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall und mit seinem Unternehmen Weltmarktführer für industrielle Wäschereitechnik, übt scharfe Kritik an der neuen US-amerikanischen Zollpolitik. "Wenn die USA jetzt anfangen, selektiv einzelne Bereiche, in denen die US




