Verwaltungsgericht München verhandelt Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf erhöhte Zwangsgeldfestsetzung oder Zwangshaft gegen den Freistaat Bayern
ID: 1573697
rechtskräftiges Urteil für "Saubere Luft" in München bereits seit
2014 - Freistaat kündigte zwar an, gerichtlich verfügte Zwangsgelder
zu zahlen, die damit durchzusetzenden vorbereitenden Maßnahmen für
Diesel-Fahrverbote ab 2018 jedoch zu ignorieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 21. November 2017 vor dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München einen Antrag auf 'Zwangsgeld
in Höhe von bis zu 25.000 oder Zwangshaft', letzteres zu verhängen
gegenüber der Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt.
Hintergrund ist, dass der Freistaat Bayern seit 2014 ein
rechtskräftiges Urteil ignoriert und die notwendigen Schritte zur
Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für das Dieselabgasgift NO2,
dazu gehört die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht
einleitet. Der Freistaat verweigert den Bürgern damit nicht nur das
Recht auf saubere Luft, sondern setzt auch die Gesundheit vieler
unter den Dieselabgasen leidenden Menschen aufs Spiel.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat daher schon im
Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung entsprechende
Fahrverbote vorbereiten muss. Das durch den BayVGH angedrohte
Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro wurde mittlerweile festgesetzt und
durch die Staatsregierung gezahlt. Gleichwohl will man der durch den
BayVGH auferlegten Verpflichtung, Fahrverbote vorzubereiten, nicht
nachkommen. Die DUH hat daher nunmehr schärfere Maßnahmen beantragt.
Reine Geldzahlungen genügen offenbar nicht, zumal das
Umweltministerium an das Justizministerium zahlt. Auf die
Möglichkeit, gegen eine "renitente Behörde", wie es sich
offensichtlich im Fall der Bayerischen Staatsregierung darstellt, das
verschärfte Zwangsvollstreckungsrecht aus der Zivilprozessordnung
anzuwenden, machte der BayVGH die DUH in seinem Urteil vom Februar
2017 ausdrücklich aufmerksam.
Auch die am 16.1.2018 bekannt gemachte Fortschreibung des
Luftreinhalteplans reicht nicht aus, um schnellstmöglich dafür Sorge
zu tragen, dass die Luftgrenzwerte für NO2 eingehalten werden. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen sind unkonkret und nicht verbindlich. Auch
verweigert sich der Freistaat weiterhin der Vorgabe, Fahrverbote
vorzubereiten. Ohne Diesel-Fahrverbote werden die Münchener Bürger
noch bis weit nach 2025 den gesundheitsgefährdenden Abgasen
ausgesetzt.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung
und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de
Datum:
Montag, 29.1.2018, 9:30 Uhr
Ort:
Bayerisches Verwaltungsgericht, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 5, 80335
München
Vor Ort:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458
Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151
17281752
Mehr Informationen:
Zur Pressemitteilung vom 27.11.2017: Deutsche Umwelthilfe fordert
Zwangsgeld oder Zwangshaft wegen Missachtung von Gerichtsbeschlüssen
für 'Saubere Luft' in München: http://l.duh.de/p171127 Die
internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth unterstützt
die Klagen "für saubere Luft" der Deutschen Umwelthilfe
https://www.clientearth.org/.
Pressekontakt:
Vor Ort:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458
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DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 25.01.2018 - 12:12 Uhr
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