Anlässlich des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
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jeder Form von rassistischer Diskriminierung entschieden
entgegentreten müssen. Vorurteile und Hass sind der Nährboden für
Ausgrenzung und Gewalt. Sie verlangen die gemeinsame Anstrengung
aller staatlicher Stellen, der Medien und der Zivilgesellschaft -
auch und gerade noch heute.
Die Menschenrechte, die die Würde und Rechte eines jeden Menschen
schützen, bilden hierfür den Orientierungsrahmen. Sie sind ethischer
Maßstab für alle und rechtsverbindliche Vorgabe für den Staat im
Einsatz gegen Ausgrenzung, Hass und Gewalt. Sie sind Richtschnur für
Gegenrede und für eine Bildung, die befähigt, eigene Denkmuster zu
reflektieren, Diskriminierung in all ihren Formen zu erkennen und für
die Menschenrechte anderer unterschiedslos einzustehen.
Der Holocaust-Gedenktag erinnert uns daran: Keine Gesellschaft ist
immun gegen Antisemitismus und Rassismus. Menschheitsverbrechen
wurden möglich, weil Menschen abgewertet und ausgegrenzt wurden und
weil Mitmenschlichkeit und Solidarität in der Bevölkerung untergraben
wurden. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ist daher
auch das Fundament unseres Gemeinwesens, wie es in unserer Verfassung
im Bekenntnis zur Menschenwürde und zu den Menschenrechten zum
Ausdruck kommt."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 966 500 83
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Datum: 27.01.2018 - 13:02 Uhr
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