Berufsbildungspakt: Berufsbildung muss inklusiver werden
ID: 1575017
empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die allgemeine
Berufsausbildung so zu gestalten, dass mehr Menschen mit
Behinderungen eine anerkannte Berufsausbildung abschließen können.
"Die Politik sollte die Voraussetzung für eine inklusive
berufliche Bildung schaffen", sagt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. "Nur wer eine anerkannte
Berufsausbildung abschließt, hat reelle Chancen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt."
Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen haben derzeit
nicht dieselben Chancen auf Zugang zur allgemeinen berufliche Bildung
wie Nichtbehinderte. Rund 40 Prozent der Auszubildenden mit
Behinderungen absolvieren Sonderausbildungen in eigens dafür
geschaffenen Einrichtungen, die nicht an die betriebliche Praxis
angeschlossen sind. Diese Abschlüsse haben auf dem regulären
Arbeitsmarkt den Nachteil, dass Arbeitgeber sie oft nicht einordnen
können. Dabei zeigen positive Beispiele, dass Integration auf dem
ersten Arbeitsmarkt besonders dort gelingt, wo Auszubildende mit
Behinderungen früh in die betriebliche Praxis eingebunden sind.
"Damit Auszubildende mit Behinderungen aus der gesamten Palette
der anerkannten Ausbildungsberufe wählen können, müssen
Ausbildungsgänge, insbesondere Curricula, flexibel auf sie
zugeschnitten und ihnen die nötige Unterstützung zur Verfügung
gestellt werden", stellt Aichele klar. In der Praxis würde aber zum
Beispiel zu oft noch schematisch darauf gepocht, dass alle die
gleichen formalen Anforderungen erfüllen. Dies könne Menschen wegen
ihrer Behinderung ausschließen, so Aichele.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland
rechtsverbindlich.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Das Recht auf Arbeit
für Menschen mit Behinderungen verwirklichen. Der Arbeitsmarkt muss
inklusiv und für alle zugänglich werden http://ots.de/KuX7T
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
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Datum: 30.01.2018 - 10:01 Uhr
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