Kölnische Rundschau: zu Sterbehilfe

Kölnische Rundschau: zu Sterbehilfe

ID: 1575340
(ots) - Rückzug des Staates¶ Raimund Neuß zur
Sterbehilfe-Debatte¶ Was soll geschehen, wenn ein kranker Mensch
nicht mehr leben möchte? Die Lösungen, die die Benelux-Staaten
gefunden hatten, erscheinen auch vielen deutschen Beobachtern
vorbildlich. Liberal klingt das für viele und logisch bezwingend: Wer
sterben will und diesen Wunsch nicht ohne fremde Hilfe umsetzen kann,
der soll diese Hilfe erhalten. Der Staat sichert den Rahmen dafür,
zieht sich aber aus der höchstpersönlichen Entscheidung zurück.
Niemand, heißt es, werde damit zu etwas gezwungen. Wer etwa aus
religiösen Gründen das Töten auf Verlangen ablehne, möge ja dabei
bleiben, wird argumentiert. Aber hat er das Recht, anderen seinen Weg
vorzugeben? Nein, sagte die politische Mehrheit in den Niederlanden,
in Belgien und Luxemburg. Sollte unser Land diesem Vorbild folgen?

Die Realität der Sterbehilfe in den Niederlanden, aber auch in den
beiden anderen Benelux-Ländern lässt große Zweifel daran aufkommen.
Euthanasie, wie man das in den Niederlanden ungeniert nennt, ist zu
einer Routinemaßnahme geworden. Und anstatt existenzielle Konflikte
zu lösen, hat man neue geschaffen.

Denn es ist nun plötzlich der Staat, der eine Infrastruktur für
die Tötung auf Verlangen zu sichern hat. Was ist denn mit der
moralischen Freiheit der Personen, die damit beauftragt sind?
Betroffen sind ja nicht nur Kommissionsmitglieder, die zurücktreten
können, und Ärzte, die ihr Mittun verweigern mögen, sondern auch
Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, Apotheken, Pflegeheimen und
Versicherungen.

Und wie steht es um den Willen des Patienten? Welcher Kranke ist
krank genug zum Sterben? Wer attestiert, dass er sich des Ausmaßes
seiner Entscheidung bewusst ist? Wer schließt aus, dass ein alter
Mensch sich nicht aus freien Stücken entschließt, sondern den


Erwartungen seiner Angehörigen entsprechen will? Wer stellt den
Willen eines Demenzpatienten oder eines psychisch Kranken fest? Ein
größeres Geldgeschäft ist ihm nicht zuzutrauen, aber eine
Entscheidung über Leben und Tod? Und wenn der Patient sich nicht
äußern kann? Über das alles entscheiden Kommissionen, Ärzte
überwachen es - was maßen sie sich damit eigentlich an?

Der Staat sollte sich in der Tat zurückhalten, aber in einem
anderen Sinne als in den Benelux-Ländern. Es ist nicht die Aufgabe
von Ärzten, Menschen zu töten, und es ist nicht die Aufgabe des
Staates, solche Tötungen zu organisieren. Was der Staat dagegen -
besser als bisher - sicherzustellen hat, ist die palliative
Behandlung Sterbenskranker.

Aber es ist eine Illusion zu glauben, bei einer optimalen
Palliativversorgung werde niemand mehr den Wunsch nach aktiver
Sterbehilfe haben. Doch, diesen Wunsch wird es weiter geben. Nur, so
schwer es fallen mag - es ist nicht Sache des Staates und der vom
Staat approbierten Mediziner, so einen Wunsch zu erfüllen.

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Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
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Datum: 30.01.2018 - 17:59 Uhr
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