LG Hamburg: Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen

LG Hamburg: Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen

ID: 1575611
(ots) - 31.01.2018: Das Landgericht Hamburg hat aktuell mit
Urteil vom 19.01.2018 - 322 O 322/17 - entschieden, dass ein Anleger
der MS "Anna Sophie" GmbH & Co. KG die Ausschüttungen nicht
zurückzahlen muss. Der Insolvenzverwalter der insolventen
Schiffsgesellschaft hatte den Investor auf Rückzahlung von
Ausschüttungen in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen.

Zurzeit werden bei einer ganzen Reihe von Schiffsgesellschaften
die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern
zurückgefordert, etwa bei den Santa-R-Schiffen. Dabei sind die
Ausschüttungen teilweise vor mehr als 10 Jahren ausgezahlt worden.
"Werden Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert, sollte
geprüft werden, ob ein entsprechender Anspruch tatsächlich besteht",
erklärt Rechtsanwalt Theo Wiewel von HAHN Rechtsanwälte. "Denn es
gibt verschiedene Möglichkeiten, sich hiergegen erfolgreich zur Wehr
zu setzen", erläutert Wiewel weiter. Das Gleiche gilt, wenn die
Schiffsgesellschaft selbst die Ausschüttungen zurückverlangt.

HAHN Rechtsanwälte empfiehlt, derartige Zahlungsaufforderungen von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN


Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
Petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Umfrage: Mehr als jeder zweite Bundesbürger möchte seine Wunsch-Versicherung individuell zusammenstellen Renault Bank ist Finanzdienstleister für die Marke Alpine
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.01.2018 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1575611
Anzahl Zeichen: 2505

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bremen



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Hamburg: Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Landgericht Ravensburg belebt Widerrufsjoker neu ...

Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 21. September 2018 - 2 O 21/18 - entschieden, dass die Widerrufsinformation eines Immobilien-Darlehensvertrages vom 16.02.2012 nicht ordnungsgemäß ist. Grund: Die dort verklagte Sparkasse habe durch ...

Alle Meldungen von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z