GEMA in der Faschingszeit

GEMA in der Faschingszeit

ID: 1576697
(PresseBox) - Nicht nur, aber gerade auch in der bevorstehenden Faschingszeit besteht bei Veranstaltern häufig Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt der IHK, das auf der Homepage unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 9.129) zur Verfügung steht.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  \ \
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.02.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1576697
Anzahl Zeichen: 557

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Saarbrücken



Kategorie:

Marketing & Werbung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 632 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"GEMA in der Faschingszeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Saarwirtschaft: Aufwärtstrend gerät ins Stocken ...

Die durch den Iran-Krieg deutlich gestiegenen Energie- und Finanzierungskosten haben der Stimmung in der Saarwirtschaft im März einen spürbaren Dämpfer verpasst. Das signalisieren die Rückmeldungen der Unternehmen zur aktuellen Geschäftslage und ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z