NOZ: Verfassungsrechtler Ipsen: Keine Bedenken gegen SPD-Mitgliederbefragung
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SPD-Mitgliederbefragung
"Man kann einer Partei nicht vorschreiben, welche Form der
internen Willensbildung sie vornimmt"
Osnabrück. Der Osnabrücker Staats- und Verwaltungsrechtler Jörn
Ipsen hat keine Bedenken gegen den Plan der SPD, die 440 000
Parteimitglieder über die Koalition mit CDU und CSU entscheiden zu
lassen. "Man kann einer Partei nicht vorschreiben, welche Form der
internen Willensbildung sie vornimmt", sagte Ipsen der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). Die geplante Befragung der Basis sei
" eine rein interne Angelegenheit der SPD". Ipsen wies darauf hin,
dass die SPD-Bundestagsabgeordneten, wenn es um die Wahl der
Kanzlerin geht, "allein sich selbst und ihrem Gewissen verantwortlich
sind". Das Votum der Parteibasis sei für sie rechtlich nicht bindend.
Insofern hält der Verfassungsrechtler Bedenken für gegenstandslos. "
Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen dem, was innerhalb der
Parteien geschieht und dem, was im Bundestag geschieht", hob der
Wissenschaftler hervor.
Der Leipziger Staatsrechts-Professor Christoph Degenhart hatte
dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. " Mir geht das Ganze
zu sehr in Richtung eines imperativen Mandats", sagte er.
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Datum: 06.02.2018 - 05:00 Uhr
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