Nicht ohne Kostüm-
(LifePR) - Ohne Kostüme kein Karneval ? und je kreativer das Outfit, desto besser. Fast alles ist erlaubt. Ein paar Grenzen sind den Jecken und Narren bei der Kostümwahl aber dennoch gesetzt: Die Verkleidung darf kein öffentliches Ärgernis erregen, so ARAG Experten. Nimmt das Kostüm exhibitionistische Züge an oder provoziert zu stark, drohen mitunter rechtliche Konsequenzen ? wie ein Bußgeld oder eine Anzeige. Aber nicht nur Busen-Blitzer können einen Rechtsverstoß darstellen. Auch das Tragen von Nazi-Emblemen auf Uniformen oder ähnlichem ist zu Karneval strafbar. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein Verstoß gegen § 86a StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Download des Textes unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.02.2018 - 09:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1577580
Anzahl Zeichen: 1011
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
434 mal aufgerufen.
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste ...
Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt?
Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, ...
Am 14. Mai ist Vatertag. Die Rechtslage rund um die Vaterschaftsanfechtung hat sich in diesem Jahr verändert. Neue gesetzliche Regelungen erleichtern es leiblichen Vätern, ihre biologische Vaterschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Die ARAG Expe ...