OLG München: Sonderprüfung bei einer GmbH
ID: 1577607
Misstrauen kann eine Sonderprüfung beantragt werden. Die
Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung
rechtsmissbräuchlich ist.
Die Beantragung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines
Sonderprüfers ist auch für Minderheitsgesellschafter einer GmbH ein
scharfes Schwert. Dieses Vorgehen kann sich beispielsweise anbieten,
wenn gegenüber dem Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter
der GmbH ist, der Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Die
Gesellschafter entscheiden mit einfacher Mehrheit über den Antrag.
Der Gesellschafter, der durch die Beschlussfassung entlastet oder
belastet wird, hat in diesem Fall kein Stimmrecht, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Zu den Aufgaben der Gesellschafter einer GmbH zählt u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung eines von den
Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschlusses. Sie haben auch die
Möglichkeit, eine Sonderprüfung zu beantragen. Nach einem Urteil des
OLG München vom 14. Dezember 2017 ist eine Sonderprüfung nur dann
unzulässig, wenn die Beantragung und Durchführung einer solchen
rechtsmissbräuchlich ist und eine Treuepflichtverletzung des
beantragenden Gesellschafters darstellt. Das Stimmverbot des
belasteten Gesellschafters umfasst auch die vorbereitenden Beschlüsse
zur Durchführung einer Sonderprüfung (Az.: 23 U 1481/17).
Im dem zu Grunde liegenden Fall hielten zwei Familien die Anteile
an einer GmbH & Co. KG und einer Komplementär-GmbH zu gleichen
Teilen. In der Gesellschafterversammlung beantragte eine Familie eine
Sonderprüfung, um mögliche Pflichtverletzungen des
Gesellschafter-Geschäftsführers sowie daraus resultierende
Schadensersatzansprüche feststellen zu lassen. Die Familie des
Geschäftsführers stimmte gegen den Antrag. Der Geschäftsführer wurde
von der Abstimmung ausgeschlossen, so dass der Beschluss für eine
Sonderprüfung gefasst wurde. Die Anfechtungsklage des
Geschäftsführers blieb im Berufungsverfahren vor dem OLG München
weitgehend erfolglos.
Aufgabe der Gesellschafter sei u.a. die Prüfung und Überwachung
der Geschäftsführung. Darunter falle auch das Recht zur Bestellung
von Sonderprüfern. Im Gegensatz zum Aktienrecht gebe es grundsätzlich
keine Einschränkungen bezüglich des Gegenstands der Sonderprüfung.
Erforderlich sei lediglich, dass der Gesellschafterversammlung ein
konkreter und auf Tatsachen gestützter Anlass vorgetragen wird. Diese
Tatsachen müssen den Verdacht einer Pflichtverletzung der
Geschäftsführung rechtfertigen und die Sonderprüfung ein geeignetes
Mittel zur Überprüfung sein, so das OLG.
Im Gesellschaftsrecht versierte Rechtsanwälte können bei Streit
unter Gesellschaftern beraten und Lösungsvorschläge erarbeiten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
Original-Content von: GRP Rainer LLP, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.02.2018 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1577607
Anzahl Zeichen: 4094
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 193 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG München: Sonderprüfung bei einer GmbH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Bankers Cobalt Corp. gibt die Bestellung von Simon Tuma-Waku in sein Board of Directors bekannt ...
Bankers Cobalt Corp. gibt die Bestellung von Simon Tuma-Waku in sein Board of Directors bekannt NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT Vancouver, British Columbia - (6. Februar 2018) - Bankers Cobalt Corp. (TSXV: BANC) (das Unterneh
QYOU und iflix werden Partner in großangelegter Global Content-Initiative ...
QYOU und iflix werden Partner in großangelegter Global Content-Initiative - iflix, der führende OTT-Dienst für Schwellenmärkte, wird den Vertrieb exklusiver QYOU-Videoprogramme mit lokalen Inhalten in 25 Ländern mit mehr als 1 Milliarde potentiellen Ku
Bonterra erweitert mehrere Zonen in der Goldlagerstätte Gladiator ...
Bonterra erweitert mehrere Zonen in der Goldlagerstätte Gladiator Vancouver, BC - 6. Februar 2018: Bonterra Resources Inc. (TSX-V: BTR, US: BONXF, FWB: 9BR1) (das Unternehmen oder Bonterra) freut sich, bekannt zu geben, im laufenden Ressourcenerschließungsprogramm im Bereich de
Cruz Cobalt Corp. erweitert Grundbesitz in der Kobaltregion in Ontario deutlich ...
Cruz Cobalt Corp. erweitert Grundbesitz in der Kobaltregion in Ontario deutlich February 06, 2018, Cruz Cobalt Corp. (CUZ-TSXv, BKTPF-OTCBB, A2DMG8--FWB) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen seinen Grundbesitz in der Region Cobalt in Ontario deutlich vergrößert ha




