Gefährlicher Hahn
ID: 1578137
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.02.2018 - 09:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1578137
Anzahl Zeichen: 893
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 534 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gefährlicher Hahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar
ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
SID: Safer Internet Day 2018 ...
Am heutigen 6. Februar findet der internationale Safer Internet Day (SID) statt. Von der Europäischen Union initiiert, rückt dieser Aktionstag das Thema Sicherheit im Internet und in den neuen Medien in den Fokus. Dabei soll die Sensibilität für das Thema "Sicheres Internet" geförder
Gefährlicher Wintersport – vor der Abfahrt Versicherungen prüfen ...
06.01.2018. Viele tausende verunglücken beim Wintersport mehr oder minder schwer, was das berühmte Beispiel von Michael Schumacher vor einigen Jahr zeigt. In den bevorstehenden Faschingsferien erhöht sich zudem Gefahr, da dann die Pisten besonders voll sind. Nach Unfällen drohen Schadenersatzkla
Karneval und Arbeit II ...
Weiberfastnacht oder Rosenmontag ist ein kleines Bier mit den Kollegen oder ein Piccolo um 11:11 Uhr doch erlaubt, oder? Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich arbeitsfähig sein, erklären ARAG Experten. Einen Rausch sollte man sich deshalb am Arbeitsplatz nicht antrinken. Ob Alkohol generell verbot
Karneval und Arbeit I ...
In Karnevalshochburgen führen der Karneval, Fastnacht oder Fasching zu Ausnahmesituationen, auch am Arbeitsplatz, während in anderen Regionen normal gearbeitet wird. Ob und wie gefeiert wird, möglicherweise sogar mit einer eigenen Betriebsfeier, hängt in erster Linie vom einzelnen Unternehmen a




