Koalitionsparteien einigen sich auf mehr Verbraucherschutz bei Bauträgergeschäften
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Koalitionsvereinbarung zwischen den Unionsparteien und der SPD,
bestehende Schutzlücken im Bauträgervertragsrecht schließen zu
wollen. Geschäftsführer Florian Becker betont die Notwendigkeit:
"Wohnungskäufer können heute keinen rechtssicheren Vertrag mit einem
Bauträger abschließen. Deshalb betrachten wir die Übernahme unserer
langjährigen Forderung, das Bauträgervertragsrecht grundlegend zu
überarbeiten, als äußerst positives Verhandlungsergebnis."
Konkret einigten sich die verhandelnden Parteien am heutigen
Mittwoch darauf, Erwerber im Insolvenzfall des Bauträgers zukünftig
besser zu schützen. Becker sieht das als klaren Fortschritt: "Die
bestehenden Problematiken führen aktuell nicht selten zu
existenzbedrohenden Situationen beim Verbraucher." Beim Kauf einer
Wohnung vom Bauträger erhält der Erwerber diese erst mit der
Fertigstellung. Geht der Bauträger während der Bauphase Pleite,
drohen dem Erwerber lange Rechtsstreite und kostspielige
Bauzeitverzögerungen. "Ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags im
Insolvenzfall würde Erwerbern deutlich mehr Sicherheiten geben", so
Becker. Ebenfalls erleichtert werden soll die Abnahme des
Gemeinschaftseigentums. Aufgrund der unklaren Rechtslage ist der
Erwerber bei der Abnahme immer wieder mit Verfahrensweisen der
Bauträger konfrontiert, die ihn benachteiligen.
Mit jährlich rund 50.000 Verbraucherberatungen und mehr als 10.000
betreuten Bauvorhaben im Alt- und Neubau ist der Bauherren-Schutzbund
e.V. Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private
Bauherren und Wohnungskäufer. Der gemeinnützige Verein setzt sich
seit langem für mehr Rechtssicherheit beim Bauträgervertragsrecht
ein. Im Herbst vergangenen Jahres veranstaltete der BSB ein
"Rechtspolitisches Forum Bauträgervertragsrecht" und diskutierte mit
hochrangigen Vertretern der Rechtsprechung, Wissenschaft und
Baubranche Grundproblematiken und Lösungsansätze zu diesem Thema.
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Datum: 07.02.2018 - 16:32 Uhr
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