Bei der Hofübergabe gibt es neue Steuererleichterungen
In keiner anderen Branche wird der Fortbestand der Betriebe so häufig durch die Übergabe an die Kinder gesichert wie in der Landwirtschaft. Diese Generationenverbundenheit führt zu komplexen Modellen bei der Hofnachfolge. Dabei spielt die Altersvorsorge der Übergeber immer eine besonders wichtige Rolle.
Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 war eine Möglichkeit der gleitenden Hofübergabe der Wirtschaftsüberlassungsvertrag. Damit wurde die Bewirtschaftung des Betriebs bereits in die Hände der Nachfolger gelegt, die, anstelle einer Pacht als Entgelt für die Nutzungsüberlassung, Austragsleistungen für den Hofübergeber zu erbringen hatten. Bis zur Gesetzesänderung wurden diese Wirtschaftsüberlassungsverträge für den Sonderausgabenabzug mit der Hofübergabe gleichgestellt. Der Wirtschaftsberechtigte versteuerte die Gewinne des Betriebs und minderte durch den Sonderausgabenabzug mit der Hofübergabe gleichgestellt. Der Wirtschaftsberechtigte versteuerte die Gewinne des Betriebs und minderte durch den Sonderausgabenabzug für die Versorgungsleistungen seine Steuerbelastung. Die Betriebsinhaber hingegen mussten die erhaltenen Versorgungsleistungen als sonstige Einkünfte versteuern. Seit 2008 setzt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen jedoch die Übergabe von Betriebsvermögen voraus. ?Weil aber kein Eigentum übertragen wurde, war die Wirtschaftsüberlassung steuerlich nicht mehr privilegiert?, sagt Ecovis-Steuerberater Thomas Rösler in Chemnitz.
Aus Sonderausgaben werden Betriebsausgaben
Nach jahrelangem Finanzstreit haben die obersten Finanzrichter dem Wirtschaftsüberlassungsvertrag wieder die Tür geöffnet. Das Gericht sieht in den Versorgungsleistungen zwar keine Sonderausgaben mehr, aber die Leistungen können ? trotz der privaten Komponente der Versorgung der Übergeber ? zum Betriebsausgabenabzug führen. Bei der Wirtschaftsüberlassung vereinbarte Gegenleistungen können im Familienverbund wieder steuerlich berücksichtigt werden. Sie stellen nach oben begrenzt auf die Höhe der üblichen Pacht Betriebsausgaben beim Wirtschaftsberechtigten und, in korrespondierender Besteuerung, Betriebseinnahmen bei den Eltern dar. Der Bundesfinanzhof kommt zu diesem Ergebnis, indem er feststellt, dass die Zahlungen für die Nutzungsüberlassung des Hofs anstelle von Pachten erbracht werden. ?Der Umstand, dass fremde Dritte untereinander keine solchen Leistungen, ausgerichtet am Versorgungsbedürfnis, erbringen würden, ändert an diesem Ergebnis nichts, da Wirtschaftsüberlassungsverträge typischerweise eben nur im Familienverbund abgeschlossen werden?, ergänzt Karin Höchtl, Steuerberaterin bei Ecovis in Mainburg, ?dort sind aber Taschengeld, Kost und Logis üblich.? Wichtig für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist nur, dass klare Regelungen über Art und Höhe der Leistungen bestehen. Dann können auch Sachleistungen, wie die Verpflegung der Eltern, als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wie bei der Hofübergabe wird bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag die steuerliche Belastung der künftigen Übernehmer durch den Vertrag steuermindernd berücksichtigt. Das hat die oftmals gewünschte Folge, dass durch das Provisionsgefälle zwischen den Eltern und den Kindern Steuervorteile im Familienverbund gebildet werden können.
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten
Obwohl der Wirtschaftsüberlassungsvertrag letztendlich wie ein Pachtvertrag eingestuft wird, haben die Beteiligten über die Höhe der Zahlungen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können ausdrücklich an den Versorgungsbedürfnissen der Eltern und der Leistungsfähigkeit der Betriebe ausgerichtet werden. Die im jeweiligen Fall angemessene Pacht ist die Begrenzung der Austragsleistungen nach oben. Nur für den übersteigenden Betrag geht der Betriebsausgabenabzug verloren. Sind die geschuldeten Leistungen niedriger als die fremdübliche Pacht, verhindert das die steuerliche Anerkennung nicht. Auch verbilligte Entgelte für die Nutzungsüberlassung gelten steuerlich als Betriebsausgaben. ?Eine zu niedrige Pacht ist kein steuerliches Problem?, sagt Höchtl.
Auf einen Blick
? Wirtschaftsüberlassung bringt wieder Steuervorteile
? Ein Wirtschaftsüberlassungsvertrag eröffnet aus Altersgründen zurücktretenden Landwirten die Möglichkeit, ihren Betrieb einem Hoferben oder einem Nachfolger zu überlassen, ohne schon ihr Eigentumsrecht abzugeben.
? Als Entgelt für das Nutzungsrecht werden dem Eigentümer altenteilsähnliche Leistungen, wie die Übernahme der Kosten für Strom, Heizung, Wasser sowie für Versicherungen und Beiträge, gewährt. Es kann auch ein monatlicher Geldbetrag für den Lebensunterhalt des Hofeigentümers bezahlt werden.
? Für den Bewirtschafter des Hofs sind die Versorgungsleistungen, die er im Rahmen des Vertrags bezahlt, nach aktueller Rechtsprechung Betriebsausgaben und damit steuerlich absetzbar.
Thomas Rösler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Chemnitz
Karin Höchtl, Steuerberater bei Ecovis in Mainburg
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
www.ecovis.com
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführteBetriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern undzu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.www.ecovis.com
Datum: 12.02.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1579502
Anzahl Zeichen: 6506
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 570 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei der Hofübergabe gibt es neue Steuererleichterungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Schaltbau Holding AG: Kapitalerhöhung der Schaltbau Holding AG komplett platziert ...
Aktionäre der Schaltbau Holding AG sowie neue Investoren haben im Rahmen des laufenden Bezugsangebots des Unternehmens bereits jetzt Bezugserklärungen und Kaufverpflichtungen für sämtliche der insgesamt angebotenen 2.242.420 neuen Aktien der Gesellschaft abgegeben. Noch vor Ende der Bezugsfrist,
Saturn Oil + Gas auf dem Weg zu 500 Barrel pro Tag! ...
Am Freitag gewährte die Saturn Oil + Gas Inc. (ISIN: CA80412L1076 / TSX.V: SMI) wieder Einblicke in seine operativen Geschäftsentwicklungen. Wie das Unternehmen bekannt gab, wurde eine weitere Section Öl-Rechte in der Flaxcombe Region von Saskatchewan, Kanada, erworben. Mittlerweile ist die Gesel
Ergebnisse von Altona Minings Bohrarbeiten deuten auf neues Kupfer-Gold Cluster hin ...
Der australische Kupfer-Gold-Explorer Altona Mining Ltd. (ISIN: AU000000AOH9 / ASX: AOH) gab die Ergebnisse des 30 Bohrungen umfassenden RC-Bohrprogramms von seinem australischen Projekt bekannt, das Ende Dezember des vergangenen Jahres fertiggestellt wurde. Anhand der Analysenergebnisse fanden die
Ergebnisse von Altona Minings Bohrarbeiten deuten auf neues Kupfer-Gold Cluster hin ...
Der australische Kupfer-Gold-Explorer Altona Mining Ltd. (ISIN: AU000000AOH9 / ASX: AOH) gab die Ergebnisse des 30 Bohrungen umfassenden RC-Bohrprogramms von seinem australischen Projekt bekannt, das Ende Dezember des vergangenen Jahres fertiggestellt wurde. Anhand der Analysenergebnisse fanden die




