Quo vadis Minijob-

Quo vadis Minijob-

ID: 1580523
(PresseBox) - Ein Kommentar von Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter der Piepenbrock Unternehmensgruppe, zur Situation bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen.

Der Minijob muss reformiert werden. Was als flexibles Beschäftigungsverhältnis geschaffen wurde, verliert für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zunehmend an Attraktivität. Woran liegt das? Für Arbeitgeber zählt der Minijob zu den teuersten Beschäftigungsmodellen. Das ist darin begründet, dass seit 1999 sowohl der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent als auch die pauschale Abgabe zur Rentenversicherung von 15 Prozent des Arbeitsentgelts vollständig durch die Unternehmen zu tragen sind. Das Argument der Flexibilität gilt demgegenüber nur noch eingeschränkt: Die 450-Euro-Grenze wurde seit inzwischen fünf Jahren nicht mehr nach oben angepasst. Während dieser Zeit gab es aber zum Beispiel in der Gebäudereinigung Tariferhöhungen von etwa 20 Prozent, die den Mitarbeitern natürlich weitergegeben werden. Als Arbeitgeber können wir auf diese Entwicklung bisher nur reagieren, indem wir die Anzahl der Arbeitsstunden für diese Beschäftigten sukzessive reduzieren. Viele unserer mehr als 10 000 Minijobber bei Piepenbrock arbeiten dicht an der Obergrenze zu einem Verdienst von 450 Euro. Anfallende Mehrarbeiten bei unseren Auftraggebern möchten diese Beschäftigten in der Regel nicht ausführen. Das ist für mich absolut nachvollziehbar, da beim Überschreiten der Entgeltgrenze Abgaben für den Arbeitnehmer fällig werden. Nehmen wir ein Beispiel: Ein Minijobber in der Gebäudereinigung kann im Monat etwa 45 Stunden arbeiten, um auf seine 450 Euro Nettolohn zu kommen. Überschreitet er die Verdienstgrenze und rutscht so in einen lohnsteuerpflichtigen Midijob, muss er etwa 62 Stunden arbeiten, um am Monatsende den selben Nettolohn zu erhalten. Das ist unattraktiv und ungerecht. Wir brauchen ein gerechteres Modell, das nicht diejenigen bestraft, die mehr arbeiten möchten. Hier ist die Politik gefordert, einerseits die Lohnobergrenze bei Minijobs anzuheben und auf der anderen Seite die Attraktivität des Übergangs hin zu Teilzeitbeschäftigungen mit höherer Arbeitszeit und höherem Entgelt zu steigern.



Ein anderer Punkt ist die freiwillige Einzahlung des Arbeitnehmers in die Rentenversicherung. Beschäftigte haben die Möglichkeit die Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil von 15 Prozent und dem allgemeinen Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent freiwillig zuzuzahlen. Bei Piepenbrock machen davon nur etwa 20 Prozent der Minijobber Gebrauch. Das liegt daran, dass diejenigen Arbeitnehmer, die außer dem Minijob keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis nachgehen, später durch die Grundsicherung versorgt werden. Dabei wird der freiwillig eingezahlte Beitrag verrechnet und nicht zusätzlich ausgezahlt. Der Mitarbeiter profitiert also gar nicht von seiner Einzahlung. Auch hier muss der Gesetzgeber aktiv werden, um ein gerechteres Modell zu schaffen, das die freiwillige Zuzahlung zur Rentenversicherung angemessen belohnt.

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Datum: 14.02.2018 - 14:00 Uhr
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