Motor im Winter warmlaufen lassen: Erlaubt oder verboten? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Motor im Winter warmlaufen lassen: Erlaubt oder verboten? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1583445
(ots) - Sind die Scheiben zugefroren oder das Auto mit
Schnee bedeckt, lassen viele Autofahrer den Motor erstmal warmlaufen.
Dadurch soll das Eis schmelzen und das Freikratzen schneller von der
Hand gehen. Doch ist das wirklich sinnvoll? 89 Prozent der deutschen
Autofahrer wissen, dass es sich dabei um einen weitverbreiteten
Irrglauben handelt. Das ergab eine aktuelle Studie des
Kfz-Direktversicherers R+V24. "In der Tat ist es sogar verboten, den
Motor zum Freikratzen warmlaufen zu lassen. Autofahrer können dafür
mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden", sagt Anka Jost,
Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Autofahrer bei der
Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und Abgase vermeiden sollen.
Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu
lassen. Noch dazu bringt es nicht viel: Denn im Stand braucht der
Motor sogar länger, um aufzuwärmen. Doch das sind nicht die einzigen
Gründe, warum Autofahrer auf das Warmlaufen des Wagens verzichten
sollten. "Es ist außerdem schädlich für den Wagen", so die
Kfz-Expertin. "Wenn der Motor kalt ist, gelangt viel unverbrannter
Kraftstoff in die Zylinder und das verschlechtert die Schmierung und
der Motor leidet."

Schlecht für die Nachbarn, schlecht für den Motor - und schlecht
für die Umwelt. "Beim Warmlaufen stößt der Wagen im noch kalten
Zustand die doppelte bis dreifache Menge an Abgasen aus und belastet
damit die Umwelt unnötig", sagt Anka Jost. Insgesamt rät die
Kfz-Expertin Autofahrern, deshalb besser auf Eiskratzer oder eine
Abdeckung der Fenster mit Isomatten zurückzugreifen.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen


häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
www.rv24.de

Original-Content von: R+V 24, übermittelt durch news aktuell

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Motor im Winter warmlaufen lassen: Erlaubt oder verboten? Ein Platz zum Wohlfühlen – die neugestaltete star Tankstelle in Hamm
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.02.2018 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1583445
Anzahl Zeichen: 2646

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Motor im Winter warmlaufen lassen: Erlaubt oder verboten? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V 24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Im Urlaub geblitzt: Müssen Autofahrer zahlen? ...

Lieber nicht zu schnell fahren: Wer mit dem Auto in die Herbstferien fährt, muss oft strenge Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten - und bei Überschreitungen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen als in Deutschland. "Vielen Autofahr ...

Alle Meldungen von R+V 24


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z