Im Urlaub geblitzt: Müssen Autofahrer zahlen?

Im Urlaub geblitzt: Müssen Autofahrer zahlen?

ID: 1760514
(ots) - Lieber nicht zu schnell fahren: Wer mit dem Auto
in die Herbstferien fährt, muss oft strenge
Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten - und bei Überschreitungen
mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen als in Deutschland. "Vielen
Autofahrern ist zudem nicht klar, dass die Bußgelder auch zu Hause
vollstreckt werden. In Österreich ist die Grenze mit 25 Euro
besonders schnell erreicht", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung.

Viele Deutsche fahren mit dem Auto in den Urlaub. "Sie sollten
jedoch wissen, dass sie in einigen Ländern 500 Euro oder mehr
bezahlen müssen, wenn sie zu schnell fahren", so Anka Jost. Hinzu
kommt: Wenn die Bußgelder nicht direkt vor Ort fällig sind, kommt das
böse Erwachen nach dem Urlaub - sie werden in den meisten Ländern der
EU über die Grenzen hinweg eingetrieben. Grundlage dafür ist eine
EU-Verordnung von 2010. Bei Bußgeldern von 70 Euro oder mehr
unterstützen die deutschen Behörden die Vollstreckung. "Der Betrag
gilt jedoch inklusive Verfahrenskosten. Dadurch ist er selbst bei
kleinen Verkehrsverstößen schnell erreicht", erklärt Anka Jost. Und:
Zwischen Österreich und Deutschland gibt es ein spezielles Abkommen,
die Vollstreckung greift schon ab 25 Euro.

Andere Länder, andere Sitten

Die R+V24-Expertin rät Autofahrern, sich grundsätzlich vor dem
Urlaub über Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verkehrsregeln
zu informieren - denn sie unterscheiden sich selbst in EU-Ländern zum
Teil erheblich. "Und immer wieder gibt es Änderungen oder es gelten
unterschiedliche Tempolimits je nach Tageszeit oder
Witterungsverhältnissen", so Anka Jost.

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern

Schweiz, Liechtenstein oder beispielsweise Norwegen: Strafzettel
aus Nicht-EU-Ländern werden nicht in Deutschland eingetrieben.


Dennoch bleiben sie vor Ort vollstreckbar: "Das Bußgeld kann zum
Beispiel bei einer Verkehrskontrolle im Tatortland eingefordert
werden. Oder bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes", sagt
die Kfz-Expertin.

Aktuelle Informationen über die Verkehrsregeln der jeweiligen
Länder bekommen Autofahrer beispielsweise bei den Konsulaten, den
Fremdenverkehrsämtern oder den Automobilclubs. Reiseführer sind in
puncto Bußgelder schnell überholt.



Pressekontakt:
R+V24
Harika Kern
c/o Arts & Others Communication GmbH
Daimlerstraße 12 / D-61352 Bad Homburg v.d.H.
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 108 / Fax - 119

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Datum: 09.10.2019 - 14:25 Uhr
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