Rechtsanwalt Harald W. Wolf - der Anwalt für Mietrecht in Düsseldorf
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Rechtsanwalt Harald W. Wolf ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Er berät seine Mandanten als Experte auf diesem Rechtsgebiet und bietet daher kompetente Unterstützung.
Kündigung von Mietverhältnissen
Die Gründe für die Kündigung eines Mietvertrages können vielfältig sein und sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter ausgehen. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Mieter müssen keine Gründe vorgebracht werden. Dagegen sind bei einer Vermieterkündigung Gründe von Bedeutung. Vor allem im Fall einer fristlosen Kündigung müssen einige Punkte beachtet werden - hier ist ein sogenannter wichtiger Grund notwendig, um die Kündigung zu erwirken. Ein wichtiger Grund ist etwa ein enormer Rückstand in Bezug auf die Mietzahlungen. Auch Eigenbedarf ist in diesem Rahmen ein oft umstrittenes Thema. Hier muss ein berechtigtes Interesse auf Vermieterseite existieren, welches den Bedarf zur privaten Nutzung rechtlich begründet. Allerdings können Härtefälle diesen Interessen entgegenstehen.
Bei Problemen wie Schimmelbefall oder Heizungsausfällen können Betroffene, anstatt direkt zu dem drastischen Mittel der Kündigung zu greifen, zunächst auch mit einer Mietminderung gegen den Vermieter vorgehen - schließlich berechtigen diese Mietmängel laut § 536 BGB zu einer Minderung der Miete. Welches Vorgehen für seine Mandanten sinnvoll ist, entscheidet Fachanwalt für Mietrecht Harald W. Wolf in jedem Fall individuell.
Vermieterkündigung - worauf Mieter achten sollten
Sollte eine Vermieterkündigung vorliegen, prüft ein Anwalt für Mietrecht die Kündigung auf ihre Rechtswirksamkeit. Diese kann schon an der Kündigungsfrist scheitern. Schließlich beläuft sich die Kündigungsfrist für Vermieter - anders als bei Mietern - nicht auf lediglich drei Monate, sondern ändert sich mit Fortschreiten des Mietverhältnisses (maximal neun Monate bei acht Jahren Mietzeit). Ein Vermieter muss darüber hinaus gültige Kündigungsgründe anführen - hierzu dienen in der Regel Pflichtverletzungen aus dem Mietvertrag, etwa bei einer Untervermietung einzelner Räume, ohne dass der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Widerspruch gegen eine Vermieterkündigung ist unter Umständen auch bei ansonsten rechtlich wirksamen Kündigungen möglich. Harald W. Wolf berät hierbei insbesondere Mieter in seiner Kanzlei, deren Auszug aus einer Mietwohnung, gestützt auf die Sozialklausel, eine besondere Härte bedeuten würde.
Kompetente Beratung rund um das Thema Mietrecht
Die Kanzlei Wolf auf der linken Rheinseite von Düsseldorf kümmert sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Harald W. Wolf schwerpunktmäßig um die Beratung in Sachen Mietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Sowohl Mieter als auch Vermieter und Wohnungsverwalter können sich bei Problemen an den zuverlässigen Experten wenden.
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Datum: 23.02.2018 - 14:50 Uhr
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