Diesel-Fahrverbote - aktuelles Urteil aus München - Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher, um Wertverluste zu vermeiden
ID: 1583938
hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten
vertagt. Die Unsicherheit bei Diesel-Fahrern bleibt hoch. Denn auch
die EU-Kommission macht Druck und will Deutschland zur Einhaltung der
vorgegebenen Grenzwerte von Stickoxiden in der Luft zwingen. Über 10
Millionen Diesel-Fahrer sind dem totalen Wertverlust ihres Fahrzeugs
scheinbar wehrlos ausgeliefert.
Ein ganz aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 29 O
14138) vom 09.02.2018 gibt betroffenen Diesel-Fahrern neue Hoffnung,
jedenfalls dann, wenn sie ihr Fahrzeug bei einer Autobank finanziert
haben. Das Gericht hat entschieden, dass Autokreditverträge der
VW-Bank rechtsfehlerhaft sind und daher zeitlich unbeschränkt
widerrufen werden können.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen erklärt: "Praktisch alle
Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht
ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können
Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren
widerrufen."
Wird der Kreditvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und
Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen
keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn
einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr
abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen
Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.
Das Münchener Urteil ist nicht das erste, dass die Trierer Kanzlei
Dr. Lehnen & Sinnig erstritten hat. Bereits im Dezember 2017 hat die
Kanzlei vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) einen ersten
Musterprozess eines Diesel-Fahrers gegen die VW-Bank gewonnen. In
einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17)
waren die Trierer Verbraucheranwälte im Januar 2018 ebenfalls gegen
die Autobank erfolgreich.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Unsere Kanzlei führt bereits
mehrere Hundert Prozesse gegen alle namhaften Autobanken,
insbesondere für Diesel-Fahrer. Aus den mündlichen
Gerichtsverhandlungen zu diesem rechtlich sehr schwierigen Thema
können wir berichten, dass die überwiegende Zahl der Gerichte unserer
Argumentation folgt. Angesichts der drohenden Fahrverbote in 70
deutschen Städten bietet der Widerruf Verbrauchern mehr denn je einen
geschickten Ausweg aus der unverschuldeten Diesel-Falle."
Die im Autokredit-Widerrufsrecht führende Kanzlei Dr. Lehnen &
Sinnig berät und vertritt bundesweit über 2.500 Verbraucher gegen
alle namhaften deutschen Autobanken. Die Kanzlei bietet auf ihrer
Internetseite einen kostenlosen Rechner an, mit dem Verbraucher ihre
Ansprüche leicht berechnen können.
Rechner:
http://ots.de/Gx6XYo
Beitrag des Verbrauchermagazins ZDF WISO zum Musterprozess vor dem
Landgericht Berlin:
http://ots.de/VFJz6i
Beitrag des Verbrauchermagazins ARD plusminus zum Musterprozess
vor dem Landgericht Berlin:
http://ots.de/jGOX3p
Weitere Einzelheiten zum Berliner Verfahren unter:
http://ots.de/ULfsFf
Pressekontakt:
Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Plank-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de
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Datum: 23.02.2018 - 15:35 Uhr
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