ZDF-Magazin "Frontal 21": Bundesverkehrsministerium vereitelte Klagebefugnis der Umweltverbände bei Kfz-Zulassung / BUND-Präsident Weiger: "Verkehrsministerium sägt an Grundpfeiler des Rechtsstaates" (FOTO)
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Das unionsgeführte Bundesverkehrsministerium (BMVI) verhinderte,
dass Umweltverbände gegen Kfz-Zulassungen und Verkäufe von dreckigen
Dieselfahrzeugen klagen können. Bei der Novellierung des sogenannten
Umweltrechtsbehelfsgesetzes forderte das Ministerium, Verbänden für
derartige Klagen die Befugnis zu verwehren. Das geht aus internen
Regierungsdokumenten hervor, die dem ZDF-Magazin "Frontal 21"
(Sendung am Dienstag, 27. Februar 2018, 21.00 Uhr) vorliegen.
Danach verlangte Staatssekretär Rainer Bomba (CDU) in einem
Schreiben an das Bundesumweltministerium (BMU), dass Umweltverbänden
keine Klagebefugnis für die Überprüfung von Produktzulassungen
eingeräumt wird. Wörtlich heißt es: "Diese Klarstellung ist für das
BMVI mit Blick auf Typprüfgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes
für Kfz bedeutsam." Das Schreiben ist datiert auf den 9. März 2016,
also etwa ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals.
Tatsächlich wurde das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) im August
2017 im Sinne des BMVI novelliert, eine Klagebefugnis für
Produktzulassungen wurde nicht aufgenommen.
BUND-Präsident Hubert Weiger kritisiert die Einflussnahme: "Das
Bundesverkehrsministerium möchte sich offenbar der demokratischen
Kontrolle seiner Arbeit entledigen. Mit seiner Agitation gegen die
Klagebefugnis von Umweltverbänden sägt das Verkehrsministerium an
einem Grundpfeiler eines funktionierenden Rechtsstaates. Das ist
eines Bundesministeriums unwürdig." Umweltverbände wie der BUND und
die Deutsche Umwelthilfe wollen Behörden per Gerichtsurteil zwingen,
die Zulassung bestimmter Dieselautos zu widerrufen und einen
Verkaufsstopp anzuordnen. Ihr Argument: Viele der Fahrzeuge auf
deutschen Straßen würden mit verbotenen Abschalteinrichtungen fahren
und deshalb mit gefährlichen Abgasen die Gesundheit der Bevölkerung
schädigen. Bisher waren diese Klagen erfolglos, da die
Verwaltungsgerichte den Umweltverbänden die Klagebefugnis
abgesprochen hatten.
Das Umweltrechtsbehelfsgesetz regelt, wie Vereine und Verbände
gegen umweltrechtliche Entscheidungen von Behörden klagen können.
Grundlage ist die Aarhus-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat.
Sie sieht umfangreiche Klagerechte für Umweltverbände vor. Die
fehlende Umsetzung in deutsches Recht bewertet Prof. Gertrude
Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, als
"Missstand". Gegenüber "Frontal 21" erklärte sie: "Im Umweltrecht ist
es wichtig, dass Verbände klagen können." Ansonsten sei es nicht
möglich, die betreffenden Rechtsnormen durchzusetzen und ihre
Einhaltung vor Gericht überprüfen zu lassen.
Das Bundesverkehrsministerium ließ eine Anfrage von "Frontal 21"
zu dem Schreiben unbeantwortet.
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Datum: 27.02.2018 - 15:51 Uhr
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