Leerverkäufe an der Börse: Falsche Entscheidung zum falschen Zeitpunkt
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Leerverkäufe an der Börse: Falsche Entscheidung zum falschen Zeitpunkt
Zu Recht wurden im September 2008 ungedeckte Leerverkaeufe einer Reihe von Aktien untersagt. Bei Leerverkaeufen wetten Investoren - zum Beispiel Hedgefonds - auf fallende Kurse.
Die Aufsicht wollte mit dem Verbot verhindern, dass Spekulanten Finanzinstitute in die Insolvenz treiben. Die Aufhebung des Verbots zum jetzigen Zeitpunkt ist fatal, weil es den Akteuren auf den Finanzmaerkten signalisiert, dass Zocken wieder freigegeben wurde.
Das Argument der Bafin, die Kapitalmaerkte haetten sich stabilisiert, ist falsch. Die Banken halten noch immer in grossem Umfang toxische Wertpapiere. Die Gefahr einer Blasenbildung an den Rohstoffmaerkten ist nicht gebannt.
Wir brauchen deutlich strengere Aufsichtsregeln und mehr Transparenz fuer den Handel. Die Freigabe hochspekulativer Instrumente muss wieder rueckgaengig gemacht werden. Wir brauchen einheitliche europaeische Standards, die der Casinomentalitaet auf den Finanzmaerkten Einhalt gebietet. Der Finanzminister ist jetzt gefordert.
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Datum: 02.02.2010 - 17:19 Uhr
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