Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Raser-Urteil
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bis ein Unbeteiligter tot war: Schade, dass der Bundesgerichtshof die
Mordverurteilung gegen die zwei Berliner Raser gestern nicht
bestätigt hat. Es wäre ein Zeichen gewesen, das vielleicht sogar in
den dumpfen Hirnen potentieller Todesraser angekommen wäre. Doch
Zeichen zu setzen ist nicht die vornehmste Aufgabe des BGH. Er prüft,
ob es Rechtsfehler in einem Uteil gab, und er fand gleich mehrere. So
meinten die Berliner Richter, die Raser hätten auf der letzten
Kreuzung die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs realisiert und
billigend in Kauf genommen. Wenn die Raser diese Erkenntnis
tatsächlich erst auf der letzten Kreuzung gehabt haben sollten, so
der BGH, hätten sie aber auch keine Chance mehr gehabt, den tödlichen
Unfall abzuwenden. Gut ist: Der Bundesgerichtshof hat nicht
grundsätzlich ausgeschlossen, dass Raser auch wegen Mordes verurteilt
werden können. Auch wenn demnächst im neuen Berliner Prozess kein
Lebenslang verhängt werden sollte: Dieses Schwert hängt weiter über
jenen, denen fremde Leben egal sind.
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Datum: 01.03.2018 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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