NABU klagt gegen Bau von Nord Stream 2 / Miller: Geplante Gaspipeline schädigt die Meeresumwelt der Ostsee
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Stralsund den Weg zum Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 freigemacht
hat, hat der NABU am heutigen Freitag per Eilantrag Klage beim
zuständigen Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Der
NABU kritisiert grobe Verfahrensfehler und befürchtet durch den Bau
der Ostsee-Pipeline erhebliche Schäden für streng geschützte
Lebensräume und Arten in mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten. Die
Klage begründet sich darüber hinaus auch durch eine Reihe von
Verfahrensfehlern.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Wir nehmen nicht in Kauf,
dass allein in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gleich
vier Natura-2000-Schutzgebiete auf einer Länge von 50 Kilometern und
in einer Breite von bis zu 80 Metern umgegraben werden. Wir
befürchten irreparable Umweltschäden und fordern jetzt das zuständige
Gericht auf, den Planfeststellungsbeschluss zu überprüfen."
Mit dem Bau der Ostsee-Pipeline in den deutschen Küstengewässern
möchte Nord Stream im Mai beginnen. Aus diesem Grund hat der NABU
eine Klage im sogenannten Eilverfahren eingereicht. Ziel ist es, dass
mit dem Bau von Nord Stream 2 gar nicht erst begonnen wird und das
Gericht einen Baustopp verfügt. Damit Nord Stream keine Tatsachen
schafft, die die Meeresumwelt irreparabel schädigt. Der NABU hatte
sich bereits im Sommer 2017 gegen das Projekt ausgesprochen. Nachdem
der Planfeststellungsbeschluss Ende Januar veröffentlicht wurde,
beauftragte der Umweltverband eigene juristische und
naturschutzfachliche Gutachten und entschloss sich daraufhin zur
Verbandsklage. Dabei wird der NABU vom WWF fachlich und finanziell
unterstützt.
"Wir mussten eklatante Verfahrensfehler feststellen:
Monitoringdaten wurden vorenthalten, die Methodik der Datenerhebung
ist intransparent, Umweltverträglichkeitsprüfungen sind
unvollständig. In der Summe sind wir der Meinung, dass keine
ausreichende Prüfung stattgefunden hat, welche Umweltauswirkungen mit
dem Bau und damit Risiken für streng geschützte Riffe und
Großalgenbestände, Meeresenten sowie vom Aussterben bedrohte
Schweinswale und Flussneunaugen tatsächlich verbunden sind", sagt
NABU-Meeresschutzexpertin Anne Böhnke-Henrichs. Darüber hinaus führen
die geplanten Grabarbeiten zu massiven Aufwirbelungen von Schad- und
Nährstoffen in der ohnehin stark eutrophierten Ostsee.
Die Gaspipeline läuft auf einer Länge von 1200 Kilometern durch
die Ostseegewässer Russlands, Finnlands, Schweden, Dänemarks und
Deutschlands. Nur in Deutschland wurde jetzt mit dem
Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes eine erste Baugenehmigung
erteilt. "Wir erwarten, dass erst alle notwendigen Genehmigungen für
das gesamte Projekt vorliegen, ehe in deutschen Meeresschutzgebieten
Tatsachen geschaffen werden. Das gilt auch für die landseitige
Ableitung der Gaspipeline EUGAL", so NABU-Bundesgeschäftsführer
Miller.
Mehr Infos: www.NABU.de/nordstream2
Pressekontakt:
Anne Böhnke-Henrichs, NABU Referentin Meeresschutz, Tel. 030
284984-1638, Email: Anne.Boehnke@NABU.DE
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Datum: 02.03.2018 - 14:02 Uhr
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