Bewältigung und Analyse in der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung entwickelt sich zu einer wichtigen Absicherung im alltäglichen Leben.
Ein Beispiel: Herr Schmitz hat einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Die Schuldfrage kann nicht eindeutig geklärt werden. Herr Schmitz versucht deshalb, seinen Fahrzeugschaden, Verdienstausfall und ein Schmerzensgeld, also einen Gesamtbetrag von 15.000 Euro einzuklagen. In der ersten Instanz hat Herr Schmitz verloren, in der zweiten Instanz werden ihm 60 Prozent seiner Forderung zugesprochen. Die Kosten für beide Verfahren liegen bei rund 12.000 Euro. Da Herr Schmitz zu 60 Prozent gewonnen hat, muss er demnach 40 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Ohne die Rechtsschutzversicherung sind ihm von seiner Forderung nach Abzug der Gerichtskosten lediglich 4.200 Euro geblieben.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Ein weiterer Fall: Frau Hartmann verschuldet einen schweren Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, den sie übersehen hat. Infolge des Unfalls wird der Motorradfahrer getötet, der Beifahrer scher verletzt. Frau Hartmann wird wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird für ein Jahr entzogen. Die Berufung gegen das Urteil bringt keinen Erfolg. Die Rechtsschutzversicherung hat die Kosten für die Strafverteidigung und das Berufungsverfahren übernommen, also rund 9.400 Euro.
Diese Fälle zeigen auch, dass in unserem Rechtsstaat der Rechtsanwalt unentbehrlich ist. Aber ohne Honorar kann er nicht tätig werden. Die Kosten für seine Arbeit sind für den Bürger zumeist sehr beträchtlich, teilweise sogar unaufbringbar. In vielen Fällen steht man manchmal vor der Alternative, entweder das finanzielle Wagnis des Prozesses auf sich zu nehmen oder aber auf die Durchsetzung seiner Interessen zu verzichten.
Letztendlich bringt nur der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die finanzielle Sicherheit, um sich gegen unkalkulierbare Risiken abzusichern. Die Rechtsschutzversicherung sorgt also dafür, dass der Versicherte nicht zuerst an das finanzielle Risiko denken muss, sondern sich gedanklich mit dem passenden juristischen Beistand befassen kann.
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Datum: 03.02.2010 - 08:57 Uhr
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