Verbraucherschützer drängen auf schnelle Umsetzung der Hausbauförderung
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können sich freuen. Die neue Bundesregierung will sie künftig stärker
unterstützen. Konkret sollen bauwillige Familien und die energetische
Modernisierung finanziell gefördert werden. Des Weiteren plant die
Große Koalition, die Verbraucherrechte beim Bauträgergeschäft zu
stärken. Verbraucherschützer begrüßen die getroffenen
Koalitionsvereinbarungen, drängen jedoch zur Eile bei der Umsetzung:
"Nach den langen Verhandlungen ist es wichtig, dass die neue
Regierung die geplanten Maßnahmen schnell umsetzt. Die Verbraucher
benötigen Planungssicherheit", sagt Florian Becker, Geschäftsführer
beim Bauherren-Schutzbund e.V (BSB). Viele Verbraucher warteten
aktuell mit ihrer Bau- oder Kaufentscheidung auf die Einführung der
Maßnahmenpakete.
Mit einem zehnjährigen Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro
Jahr und Kind will die Große Koalition Familien bei der Finanzierung
eines Hauses oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Der frei
werdende Mietraum würde im Gegenzug der Wohnungsknappheit
entgegenwirken. Becker warnt jedoch: "Damit die Förderung ihr Ziel
erreicht, darf das Geld nicht zu einem weiteren Anstieg von
Grundstückspreisen und Baukosten führen." Unklar sei zudem, wie und
zu welchem Zeitpunkt das Fördergeld zu beantragen sein wird. Damit
private Bauherren schnell von der Zulage profitieren können, müsse
hier Klarheit geschaffen werden.
Stärker gefördert werden soll künftig auch die energetische
Gebäudemodernisierung. Dies ist dringend notwendig: "Bei der privaten
Gebäudemodernisierung besteht seit Jahren Handlungsbedarf. Die
Entscheidung der neuen Bundesregierung, Verbraucher hierbei besser zu
unterstützten, ist ein wichtiger Schritt, um aufzuholen und den
gesteckten Klimazielen näher zu kommen", so Becker. Obwohl das Thema
kaum warten könne, sei es im Koalitionsvertrag jedoch nur vage
formuliert. Damit Bauherren bereits das laufende Jahr zur
energetischen Modernisierung nutzen und nicht abwarten, müssen also
schnell konkrete Förderungsbedingungen genannt werden.
Bis heute können Wohnungskäufer keinen rechtssicheren Vertrag
abschließen. Aus diesem Grund begrüßt der BSB ausdrücklich, dass
seine langjährige Forderung, das Bauträgervertragsrecht grundlegend
zu überarbeiten, in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.
Schutzlücken bestehen hier vor allem im Insolvenzfall des Bauträgers.
Geht dieser Pleite, kommt der Verbraucher aktuell kaum aus seinem
Vertrag. Becker blickt voraus: "Das Bauträgervertragsrecht ist
äußerst komplex. Um die Schutzlücken in einem vertretbaren Zeitraum
zu schließen, muss das zuständige Ministerium zügig unter
Hinzuziehung aller am Bauträgergeschäft beteiligten Gruppen einen
Gesetzesentwurf erarbeiten."
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Datum: 05.03.2018 - 14:15 Uhr
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