Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag

Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist

ID: 158723

Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten.
Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen.



Vermieter-Ratgeber von Thomas TrepnauVermieter-Ratgeber von Thomas Trepnau

(firmenpresse) - Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus
„Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“.

Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise:
•Die Grundsteuer,
•die Kosten der Wasserversorgung,
•die Kosten der Entwässerung,
•die Kosten der Heizung und Warmwasser,
•die Kosten für den Aufzug,
•die Kosten für die Straßenreinigung,
•die Müllbeseitigung u.s.w.

Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt.
„Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten“, stellt Thomas Trepnau fest.

Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume gibt es mehr Gestaltungsspielraum
Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten.

In Zeiten permanent steigender Nebenkosten hat jeder Vermieter zwei wichtige Aufgaben:
1. Dafür zu sorgen, dass er Betriebskosten umlegen und abrechnen kann,
2. darauf zu achten, dass die Betriebskosten nicht zu stark steigen.

„Hohe Nebenkosten beschränken die Möglichkeit zur Erhöhung der Nettomiete“ so der erfahrene Fachbuchautor und Dozent.

„Warum das so ist, wie Sie Ihre Mietverträge abrechnungssicher gestalten und wie Sie korrekt und rechtssicher abrechnen, ist in meinem Buch beschrieben.“

Unter anderem wird geklärt:
• welche Nebenkosten umgelegt werden können,
• was kalte und warme Betriebskosten sind,
• wie diese Kosten auf die Mieter verteilt werden,
• ob und wie leerstehende Wohnungen abgerechnet werden,


• in welcher Höhe Vorauszahlungen verlangt werden,
• wie Mietverträge abrechnungssicher formuliert werden,
• was bei Mieterwechsel zu beachten ist,
• wann abgerechnet wird,
• wie eine Betriebskostenabrechnung aussehen soll.


Dies ist nur ein kleiner Teil der vielen Fragen, die in dem Buch beantwortet werden.
In diesem Ratgeber gibt der Autor seine Strategien preis, wie Nebenkosten rechtssicher abgerechnet werden. „Und das einfach, verlässlich und sicher“, so Thomas Trepnau.

Jeder Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung zügig erstellen und seinen Mieter mit Einwendungen ins Leere laufen lassen.

In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Nebenkostenabrechnung.
Nachvollziehbare Berechnungsbeispiele erleichtern die Abwicklung. Die entsprechenden Musterbriefe sind enthalten und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur Verfügung.

Das Buch ist als Downloadversion oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.

Außerdem von Thomas Trepnau erschienen:
Mehr Moneten mit Mieterhöhung
und
Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber und Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktische Anwendbarkeit. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt.



PresseKontakt / Agentur:

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info(at)trepnau.net
http://www.trepnau.net



drucken  als PDF  an Freund senden  Mein Kollege, mein Kunde „Consumer is a cat“ – Trends, Topics und Tools für optimierte Kundenbeziehungen
Bereitgestellt von Benutzer: Trepnau
Datum: 03.02.2010 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 158723
Anzahl Zeichen: 3621

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Trepnau
Stadt:

Regensburg


Telefon: 0157 72085852

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.02.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 482 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thomas Trepnau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Legionellenrüfung nicht vergessen ...

(NL/6425046648) In Zeiten schwelender Krisen und niedriger Zinsen etablieren sich Sachwerte zur Vermögenssicherung. Immobilien sind als Kapitalanlage gefragt wie seit Jahren nicht mehr. Nur wenige wissen, was es bedeutet, in Deutschland, einem Land ...

Lohnt sich Betongold noch? ...

(NL/9868510138) Es gilt nun bei einer Investitionsentscheidung, nicht zuletzt wegen der inzwischen deutlich gestiegenen Immobilienpreise, mehr Faktoren zu berücksichtigen, als dies noch vor drei Jahren der Fall war. Nachdem das Kaufinteresse an Imm ...

Gibt es Schnäppchen in der Zwangsversteigerung? ...

(NL/4282541061) Es gibt zwei verschiedene Arten von Zwangsversteigerungsverfahren: Die Zwangsversteigerung, weil der Eigentümer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Wenn mehrere Eigentüme ...

Alle Meldungen von Thomas Trepnau


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z